Am 1. August 2023 tritt die neue Ersatzbaustoffverordnung in Kraft und schafft erstmals bundesweite Regelungen zur Verwertung gütegesicherter Ersatzbaustoffe. So entsteht nicht nur für die Recyclingunternehmen, sondern insbesondere für die Verwender von Ersatzbaustoffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Auf seiner Internetseite hat das Landratsamt Nordsachsen wichtige Informationen zu Inhalt und Geltungsbereich der neuen Regelung zusammengestellt.

„Bauabfälle wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine sowie Baustellenabfälle bilden mit mehr als 200 Millionen Tonnen den bei weitem größten Abfallstrom in Deutschland. Je mehr dieser mineralischen Abfälle in eine effektive, kreislauforientierte Bewirtschaftung gelangen, desto mehr wertvolle Ressourcen können gesichert werden, was die deutsche Wirtschaft unabhängiger von Importen macht“, erklärt der 1. Beigeordnete des Landkreises und Dezernent für Bau und Umwelt, Dr. Eckhard Rexroth. Um diesen bedeutenden Abfallstrom effektiv und hochwertig zu verwerten, sei vom Bund die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung beschlossen worden.

Unter www.landkreis-nordsachsen.de sind die entsprechenden Informationen nach Eingabe des Schlagworts „Ersatzbaustoff“ auffindbar.