Für die Nutzung von Drohnen gelten Regeln, die auch von Privatpersonen einzuhalten sind. Darauf weist das Amt für Kommunales und Ordnung des Landkreises Nordsachsen hin. „Dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet und eingehalten werden, ist insbesondere in der Nähe von kritischen Infrastrukturen wie dem Flughafen in Schkeuditz außerordentlich wichtig“, sagt Amtsleiterin Carolin Lieder. Auf www.dipul.de, der digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt, habe das Bundesverkehrsministerium alle wesentlichen Informationen dazu übersichtlich zusammengefasst. Ein sogenanntes Map Tool, das relevante geografische Gebiete und Flugbeschränkungen auf einer interaktiven Karte bündelt, biete zudem die Möglichkeit, Drohnenflüge unkompliziert und rechtssicher zu planen.
Generell gilt: Wer eine Drohne aufsteigen lassen will, die mehr als 250 Gramm wiegt oder mit einem Sensor wie beispielsweise einer Kamera ausgestattet ist, muss sich online als Betreiber registrieren lassen. Danach erhält er eine elektronische Identifikationsnummer, die am jeweiligen Fluggerät anzubringen ist. Außerdem besteht Versicherungspflicht. Das Mindestalter für Piloten liegt bei 16 Jahren - es sei denn, die Drohne ist nachweislich als Spielzeug zertifiziert.
„Privatpersonen, die alle Voraussetzungen für den Betrieb einer Drohne erfüllen, sollten vor dem Start immer genau prüfen, ob es Einschränkungen für das jeweilige Gebiet gibt. Eine Drohne darf niemals zu einer Gefahr für andere werden“, betont Amtsleiterin Lieder.

Auch Privatpersonen müssen sich beim Betrieb einer Drohne an gesetzliche Bestimmungen halten. Foto: Freepic/Magnific.com