Die Torgauer Schlosskapelle ist der Aufnahme in die Liste des UNESCO-Welterbes einen weiteren Schritt nähergekommen. „Wir haben vom Welterbezentrum in Paris die Nachricht erhalten, dass unsere Bewerbung in die nächste Auswahlrunde kommt, aber auch noch einmal überarbeitet werden muss“, berichtet Lydia Klöppel, Leiterin des Kulturbetriebs Schloss Hartenfels und Koordinatorin des Antragsprozesses. Seit 2023 hat die UNESCO-Bewerbung für die einzige von Martin Luther persönlich eingeweihte Kirche mehrere Auswahlstufen gemeistert. Nunmehr durchlief sie erfolgreich das sogenannten Preliminary Assessment, ein Voreinschätzungsverfahren mit den Empfehlungen für die weiteren Bewerbungsschritte. Diese müssen nun umgesetzt werden. „Ein Selbstläufer wird das nicht. Da ist noch viel zu tun“, so Lydia Klöppel.

Dass eine realistische Chance auf den Welterbetitel bestehe, sei das Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Landratsamt Nordsachsen, Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Sächsischem Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung sowie der Beauftragten der Kultusministerkonferenz für das UNESCO-Welterbe im Auswärtigen Amt. „In den zurückliegenden Monaten haben wir gemeinsam viel bewegt und ich bin allen Beteiligten sehr dankbar für ihr Engagement“, sagt Nordsachsens Landrat Kai Emanuel. Beflügelt durch den Bewerbungsprozess sei es gelungen, die Forschungen zur Torgauer Schlosskapelle auf eine neue Stufe zu heben und eine Reihe neuer Erkenntnisse über die Geschichte des Gotteshauses zu gewinnen. „Die Torgauer Schlosskapelle ist mehr denn je eine Attraktion für alle, die sich mit Luther beschäftigen, sich für Reformation, Kirchenbau und Kirchenmusik interessieren“, freut sich der Landrat.

Der Sächsische Landeskonservator Alf Furkert sagt dazu: „Die Torgauer Schlosskapelle ist ein bedeutendes Zeitzeugnis der Reformation und ein herausragendes Kulturdenkmal sächsischer Geschichte und Kultur. Zudem steht die Kapelle für die Etablierung des lutherischen Glaubens durch den Landesherrn, in diesem Fall der Sächsische Kurfürst Herzog Johann Friedrich der Großmütige.“

Die 1544 eingeweihte Torgauer Schlosskapelle hatte für nachfolgende Schlosskapellen in den reformierten Dynastien Europas und in evangelischen Gemeindekirchen weltweit Vorbildcharakter. Das liegt nicht zuletzt daran, dass sie die einzige von Martin Luther persönlich eingeweihte Kirche ist. Die Kapelle wurde somit auch an anderen protestantischen Fürstenhöfen nachgebaut. Ihre Innenraumgestaltung entspricht genau dem, was Luther in der sogenannten Torgauer Formel in der Einweihungspredigt formulierte: Ein Gotteshaus, das auf ideale Weise der Predigt, dem Gebet und dem Kirchgesang dient. Bis heute ist die Kapelle baulich im Wesentlichen so erhalten, wie Luther sie einweihte. Die neuesten Befunde bauzeitlicher Wandfassungen, die mit der Wittenberger Cranach-Werkstatt in Verbindung gebracht werden können, unterstreichen das.

Bei der internationalen Tagung „Talking about the Torgau Castle Chapel“ bescheinigten 2025 renommierte Experten unter anderem aus den USA und Polen der Schlosskapelle den für das Welterbe obligatorischen außergewöhnlichen universellen Wert, der auch die Bewertung der Bewerbung positiv beeinflusst hat. Die Ergebnisse der Konferenz fasst eine unter demselben Namen veröffentlichte Publikation zusammen, die im Verlag Sandstein Kultur erschienen ist. Zuletzt hatten Forscher aus den Vereinigten Staaten und Deutschland den Klang im Inneren der Kapelle untersucht.

Link zum Tagungsband „Talking about the Torgau Castle Chapel“:

https://www.sandstein-kultur.de/shop/talking-about-the-torgau-castle-chapel

Blick in die Schlosskapelle. Foto: Wolfgang Sens