Das Landratsamt Nordsachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 auf der Grundlage von § 61 Abs. 1 und § 26 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) über die 2. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Delitzsch wie folgt entschieden:

  1. Die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Delitzsch in der öffentlichen Sitzung am 25. September 2025 beschlossene 2. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Delitzsch (Beschluss Nr. 2.4/4/25) wird genehmigt.
  2. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

Die 2. Änderungssatzung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Delitzsch wird nachfolgend bekannt gemacht.

Torgau, 24. November 2025

Landratsamt Nordsachsen

Kai Emanuel
Landrat