Vom 1. Dezember 2025

Das Landratsamt Nordsachsen hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 24. November 2025 auf der Grundlage von § 72 Absatz 1 Satz 3 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen und zur Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes und dessen Finanzierung in den Gebieten der Gemeinde Löbnitz und der Großen Kreisstadt Delitzsch genehmigt.

Die Zweckvereinbarung tritt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung und der Zweckvereinbarung selbst im Sächsischen Amtsblatt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Torgau, den 1. Dezember 2025   

 

Landratsamt Nordsachsen

Kai Emanuel

Landrat