ÖPNV
Für Fahrplanauskünfte verweisen wir auf folgende Internetangebote:
Bus oder Bahn hatten Verspätung? Geben Sie uns Bescheid, wenn Sie mit dem Nahverkehr unzufrieden sind.
Aufgaben der Landkreisverwaltung für den ÖPNV
Gemäß § 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) ist der öffentliche Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Dem Landkreis Nordsachsen als Aufgabenträger obliegt die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in seinem Territorium. Darüber hinaus arbeitet der Landkreis überregional eng mit anderen Aufgabenträgern zusammen und stimmt sich mit diesen ab. Dies realisiert sich am Besten im Verbund. Aufgrund dessen ist der Landkreis Nordsachsen Verbundpartner des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV).
Grundlage für die Gestaltung des ÖPNV ist der Nahverkehrsplan vom 26.05.2011. Hier sind die Grundsätze für die Entwicklung des ÖPNV geregelt. Im Landkreis Nordsachsen ist das Liniennetz in fünf Linienbündel gegliedert.
Der Landkreis Nordsachsen hat die Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr in den fünf Linienbündeln für den Zeitraum vom 01.10.2013 bis 30.09.2021 europaweit ausgeschrieben.
Im Ergebnis der Ausschreibungen erfolgte die Vergabe des Linienbündels 1 (Delitzsch) an die Firma Auto-Webel GmbH, das Linienbündel 2 (Krostitz, Eilenburg) an die Bietergemeinschaft Omnibusverkehr Leupold OHG und die Firma Geißler Reisen GbR sowie das Linienbündel 3 (Eilenburg, Bad Düben) an die Firma RVB Regionalverkehr Bitterfeld-Wolfen GmbH.
Für die Verkehrsleistungen im Linienbündel 4 und 5 in der Region Torgau/ Oschatz erfolgte die Direktvergabe an das landkreiseigene Busunternehmen, die Omnibus-Verkehrsgesellschaft „Heideland" (OVH).
Weiter Informationen können Sie dem Sachgebiet ÖPNV/Schülerbeförderung entnehmen: