Immissionsschutz

Überwachung von Anlagen nach der Richtlinie über Industrieemissionen

Am 24.11.2010 beschlossen das Europäische Parlament sowie der Europäische Rat die Industrieemissionsrichtlinie Industrial Emissions Directive (IED). Seitdem gelten europaweit einheitliche Genehmigungs- und Überwachungsstandards für besonders umweltrelevante Industrieanlagen, welche durch die Bundesrepublik Deutschland in das Bundes-Immissionsschutzgesetz übernommen wurden.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Umweltinformationen sind die jeweiligen Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte zu den IED-Anlagen im Internet zu veröffentlichen. Im Nachfolgenden können Sie sich über die im Landkreis Nordsachsen errichteten und nach der Industrieemissionsrichtlinie betriebenen Anlagen informieren.

Übersicht der geprüften IED-Anlagen