Kreistagswahl

Kreistagswahl

Kreistagswahl am 9. Juni 2024

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan des Landkreises. Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen besteht aus 80 Kreisrätinnen und Kreisräten und dem Landrat als Vorsitzendem. Die Kreisrätinnen und Kreisräte werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Rechtsgrundlagen
Für die Wahl der Kreisrätinnen und Kreisräte sind insbesondere das Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) und die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Sächsische Kommunalwahlordnung - SächsKomWO) maßgebend.

Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist der Landkreis Nordsachsen. Es ist in folgende 8 Wahlkreise eingeteilt:

  • Wahlkreis I       Rackwitz, Schkeuditz, Wiedemar
  • Wahlkreis II      Delitzsch
  • Wahlkreis III     Jesewitz, Krostitz, Löbnitz, Schönwölkau, Taucha
  • Wahlkreis IV     Bad Düben, Dommitzsch, Elsnig, Laußig, Trossin, Zschepplin
  • Wahlkreis V      Doberschütz, Eilenburg, Mockrehna
  • Wahlkreis VI     Arzberg, Beilrode, Dreiheide, Torgau
  • Wahlkreis VII    Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Wermsdorf
  • Wahlkreis VIII   Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz

Eine grafische Übersicht finden Sie hier.

Wahlberechtigte
Das aktive Wahlrecht – also das Recht, bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können – besitzen alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/innen), die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Landkreis Nordsachsen ihren Hauptwohnsitz haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Für die Führung der Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen sind die kreisangehörigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig.


Grundsätze der Wahl
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Regeln der personalisieren Verhältniswahl. Alle Wähler und Wählerinnen haben drei Stimmen, die sie entweder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber geben können (Kumulieren) oder aber auf die Bewerberinnen und Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen aufteilen können (Panaschieren). Die Sitzverteilung auf die einzelnen Parteien und Wählervereinigungen erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë.

Zugelassene Wahlvorschläge
​​​​Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge entschied der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 11. April 2024, 17.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Schloßstraße 27, 04860 Torgau, Flügel D, 2. Obergeschoss, kleiner Mehrzwecksaal. Die Sitzung war öffentlich.

Insgesamt wurden 65 Wahlvorschläge mit 432 Bewerbern von 7 Parteien und 2 Wählervereinigungen zugelassen. 6 Wahlvorschläge mit 7 Bewerbern von 2 Parteien wurden aufgrund fehlender Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen. Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge und Bewerber erfolgte am 19.04.2024 im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen.

Wahlergebnis
Der Kreiswahlausschuss stellte in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis für die Kreistagswahl im Landkreis Nordsachsen fest. Die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen vom 5. Juli 2024 (Sonderausgabe).