Allgemeine Informationen
Der Eigentümer* oder Besitzer eines Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen, ist verpflichtet, das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises anzuschließen (Anschlusszwang). Der Grundstückseigentümer ist des Weiteren auch für die An- und Abmeldung der Mieter bei der Abfallbehörde verantwortlich.
Wenn Sie Mieter sind, ist Ihr Vermieter (der Grundstückseigentümer) für die Bereitstellung von
- Restabfallbehältern (graue Tonne),
- Papier-/Pappe-/Kartonage-(PPK)-Sammelbehältern (blaue Tonne) und
- Wertstoffsammelbehältern (gelbe Tonne oder gelber Sack)
entsprechend der jeweils gültigen Satzung zur Vermeidung, Verwertung und sonstiger Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) verantwortlich.
Für die Entsorgung von beispielsweise
- Sperrmüll,
- haushalttypischen elektrischen und elektronischen Groß- und Kleingeräten,
- Fahrzeugteilen,
- Schadstoffen oder Wertstoffen, die in Containern an Sammelplätzen gesammelt werden,
sind Sie selbst zuständig.
Die Entsorgung der Abfälle der Haushalte und der nicht verwertbaren Abfälle des Gewerbes in Sachsen ist Aufgabe des Landkreises. Die Satzungen für die unterschiedlichen Entsorgungsgebiete des Landkreises finden Sie unter Rechtsgrundlage.
Den Abfallkalendern und den Abfallsatzungen kann meistens auch entnommen werden, ob es für gewerbliche Abfälle Sonderregelungen gibt und welche Abfälle von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind beziehungsweise bei besonderen Sammlungen oder auch an Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Weiterführende Informationen
- Wertstoffe, Abfallwirtschaft - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Verfahrensablauf
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen Abfälle anfallen, haben bei Ihrem Träger der öffentlichen Abfallentsorgung alle Änderungen betreffend der
- Eigentümerschaft am Grundstück,
- der Anzahl der im Grundstück wohnenden Personen,
- des Bezugs und
- des Wegzugs
bekanntzugeben.
- Bei Übernahme eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, die Bereitstellung von Abfallbehältern zu beantragen.
- Für An-, Um- und Abmeldungen bei der Abfallbehörde sind die Antragsformulare, die die Stadtverwaltungen und Landratsämter bereitstellen, zu verwenden.
Informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle über die genauen Erfordernisse.
Zuständigkeiten
- Im Altkreis Torgau-Oschatz wird die komplette Abfallentsorgung über die A.TO GmbH abgewickelt (http://www.ato-online.de).
- Im Altkreis Delitzsch gibt es die Kreiswerke Delitzsch GmbH (http://www.kwdz.de/ ) als Entsorger für die Stadt Delitzsch und die Abfallservicegesellschaft (http://www.asg-nordsachsen.de/|#) für die Städte und Gemeinden um Delitzsch (z.B. Bad Düben, Taucha, Schkeuditz).
- Die Abfallentsorgung im Stadtgebiet Eilenburg regelt die Stadtverwaltung Eilenburg eigenständig (http://www.eilenburg.de/) .
Fristen
Satzung Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises zu entnehmen
Hinweis: Erkundigen Sie sich hierüber bitte ebenfalls bei der für Sie zuständigen Stelle.
Kosten
durch örtliche Satzung festgelegt
Hinweis: Über die Höhe der Gebühren erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.
Ansprechpartner
Sachbearbeiterin Abfallrecht/ Sonderabfälle/ ÖrE
SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Zimmer: 279
Sachgebietsleiter Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde
Umweltamt
Zimmer: 2.53
Sachbearbeiter Abfallrecht / örE
SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Zimmer: 254
04838 Eilenburg03421 758-4142
Sachbearbeiter örE
SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Zimmer: 254
04838 Eilenburg03421/758-4180
Sachbearbeiterin Vollzug Gewerbe- /Sonderabfall
SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
Zimmer: 279
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
Informationen
Antragsformulare zu beziehen über die zuständige Stelle
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG)
- Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
Abfallwirtschafts- und Gebührensatzungen
für das Entsorgungsgebiet des Altkreises Delitzsch:
- Abfallwirtschaftssatzung - Altkreis Delitzsch, Neufassung 2022
- Abfallgebührensatzung - Altkreis Delitzsch, 2014
- Abfallgebührensatzung - Altkreis Delitzsch, 4. Änderung 2022
für das Entsorgungsgebiet des Altkreises Torgau-Oschatz:
- Abfallwirtschaftssatzung - Altkreis Torgau-Oschatz, Neufassung 2022
- Abfallgebührensatzung - Altkreis Torgau-Oschatz, 2015
- Abfallgebührensatzung - Altkreis Torgau-Oschatz, 5. Änderung 2022
für das Entsorgungsgebiet der Stadt Eilenburg:
- Abfallwirtschaftssatzung der Großen Kreisstadt Eilenburg
- Abfallgebührensatzung der Großen Kreisstadt Eilenburg