Allgemeine Informationen
Der Eigentümer* oder Besitzer eines Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen, ist verpflichtet, das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises anzuschließen (Anschlusszwang). Der Grundstückseigentümer ist des Weiteren auch für die An- und Abmeldung der Mieter bei der Abfallbehörde verantwortlich.
Wenn Sie Mieter sind, ist Ihr Vermieter (der Grundstückseigentümer) für die Bereitstellung von
- Restabfallbehältern (graue Tonne),
- Papier-/Pappe-/Kartonage-(PPK)-Sammelbehältern (blaue Tonne) und
- Wertstoffsammelbehältern (gelbe Tonne oder gelber Sack)
entsprechend der jeweils gültigen Satzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) verantwortlich.
Für die Entsorgung von beispielsweise
- Sperrmüll,
- haushaltstypischen elektrischen und elektronischen Groß- und Kleingeräten,
- Fahrzeugteilen,
- Schadstoffen oder Wertstoffen, die in Containern an Sammelplätzen gesammelt werden,
- noch tragbarer Textilien
sind Sie selbst zuständig.
Die Entsorgung der Abfälle der Haushalte und der nicht verwertbaren Abfälle des Gewerbes in Sachsen ist Aufgabe des Landkreises. Die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung des Landkreises Nordsachsen finden Sie im Abschnitt: Rechtsgrundlage.
Der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Nordsachsen kann entnommen werden, ob es für gewerbliche Abfälle Sonderregelungen gibt und welche Abfälle von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Verfahrensablauf
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen Abfälle anfallen, haben bei der Abfallgebührenstelle des Landkreises Nordsachsen alle Änderungen betreffend der
- Eigentümerschaft am Grundstück,
- der Anzahl der im Grundstück wohnenden Personen,
- des Bezugs und
- des Wegzugs
bekanntzugeben.
- Bei Übernahme eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, die Bereitstellung von Abfallbehältern zu beantragen.
- Für An-, Um- und Abmeldungen sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Bei Fragen können Sie sich gern an die Abfallgebührenstelle des Landkreises Nordsachsen bei der Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH (ASG mbH) wenden.
Zentrale Telefonnummer der Abfallgebührenstelle: 034202/ 34 95 20
E-Mail-Adresse der Abfallgebührenstelle: geb@asg-nordsachsen.de
Postanschrift: Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH, Benndorfer Landstraße 1, 04509 Delitzsch
Ausnahme: Die Abfallentsorgung im Stadtgebiet Eilenburg regelt die Stadtverwaltung Eilenburg eigenständig (http://www.eilenburg.de/).
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz
Haus: 4
Sachbearbeiterin Abfallrecht/öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz
Haus: 4
Benötigte Unterlagen
Informationen
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG)
- Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
Abfallwirtschafts- und Gebührensatzungen
für das Entsorgungsgebiet Nordsachsen, außer Eilenburg:
- Satzung zur ersten Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
- Abfallwirtschaftssatzung Nordsachsen 2023
- Anlage zur Abfallwirtschaftssatzung Nordsachsen 2023
- Satzung zur ersten Änderung der Abfallgebührensatzung
- Abfallgebührensatzung Nordsachsen 2023
für das Entsorgungsgebiet der Stadt Eilenburg: