Allgemeine Informationen
Der Eigentümer* oder Besitzer eines Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen, ist verpflichtet, das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises anzuschließen (Anschlusszwang). Der Grundstückseigentümer ist des Weiteren auch für die An- und Abmeldung der Mieter bei der Abfallbehörde verantwortlich.
Wenn Sie Mieter sind, ist Ihr Vermieter (der Grundstückseigentümer) für die Bereitstellung von
- Restabfallbehältern (graue Tonne),
- Papier-/Pappe-/Kartonage-(PPK)-Sammelbehältern (blaue Tonne) und
- Wertstoffsammelbehältern (gelbe Tonne oder gelber Sack)
entsprechend der jeweils gültigen Satzung zur Vermeidung, Verwertung und sonstiger Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) verantwortlich.
Für die Entsorgung von beispielsweise
- Sperrmüll,
- haushalttypischen elektrischen und elektronischen Groß- und Kleingeräten,
- Fahrzeugteilen,
- Schadstoffen oder Wertstoffen, die in Containern an Sammelplätzen gesammelt werden,
sind Sie selbst zuständig.
Die Entsorgung der Abfälle der Haushalte und der nicht verwertbaren Abfälle des Gewerbes in Sachsen ist Aufgabe des Landkreises. Die Satzungen für die unterschiedlichen Entsorgungsgebiete des Landkreises finden Sie im Abschnitt: Rechtsgrundlage.
Den Abfallkalendern und den Abfallsatzungen kann entnommen werden, ob es für gewerbliche Abfälle Sonderregelungen gibt und welche Abfälle von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind beziehungsweise bei besonderen Sammlungen oder auch an Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Verfahrensablauf
Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen Abfälle anfallen, haben bei Ihrem Träger der öffentlichen Abfallentsorgung alle Änderungen betreffend der
- Eigentümerschaft am Grundstück,
- der Anzahl der im Grundstück wohnenden Personen,
- des Bezugs und
- des Wegzugs
bekanntzugeben.
- Bei Übernahme eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, die Bereitstellung von Abfallbehältern zu beantragen.
- Für An-, Um- und Abmeldungen bei der Abfallbehörde sind die Antragsformulare, die das Landratsamt bereitstellt, zu verwenden.
Bei Fragen können Sie sich gern an den jeweiligen Ansprechpartner oder den zuständigen Entsorger wenden.
Zuständigkeiten
- Im Altkreis Torgau-Oschatz wird die komplette Abfallentsorgung über die A.TO GmbH abgewickelt (http://www.ato-online.de).
- Im Altkreis Delitzsch gibt es die Kreiswerke Delitzsch GmbH (http://www.kwdz.de/ ) als Entsorger für die Stadt Delitzsch und die Abfallservicegesellschaft (http://www.asg-nordsachsen.de/|#) für die Städte und Gemeinden um Delitzsch (z.B. Bad Düben, Taucha, Schkeuditz).
- Die Abfallentsorgung im Stadtgebiet Eilenburg regelt die Stadtverwaltung Eilenburg eigenständig (http://www.eilenburg.de/) .
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter
Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz
Haus: 4
04838 Eilenburg03421/758-4130
Sachbearbeiterin Abfallrecht/öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz
Haus: 4
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
Dokumente
- Neuanmeldung/ Änderungsmeldung Privat im Altkreis Delitzsch
- Neuanmeldung/ Änderungsmeldung Gewerbe im Altkreis Delitzsch
- Neuanmeldung/ Änderungsmeldung Privat im Altkreis Torgau-Oschatz
- Neuanmeldung/ Änderungsmeldung Gewerbe im Altkreis Torgau-Oschatz
- Beantragung Bildung einer Behältergemeinschaft
- Erklärung Abfallherkunft
- weitere Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Abfallgebührenstelle der Abfallwirtschaft Torgau- Oschatz GmbH oder der Kreiswerke Delitzsch bzw. Abfall- und Servicegesellschaft des Landkreises Nordsachsen mbH
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG)
- Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
- Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Nordsachsen
Abfallwirtschafts- und Gebührensatzungen
für das Entsorgungsgebiet Nordsachsen, außer Eilenburg:
- Abfallwirtschaftssatzung Nordsachsen 2023
- Anlage zur Abfallwirtschaftssatzung Nordsachsen 2023
- Abfallgebührensatzung Nordsachsen 2023
für das Entsorgungsgebiet der Stadt Eilenburg:
- Abfallwirtschaftssatzung der Großen Kreisstadt Eilenburg
- Abfallgebührensatzung der Großen Kreisstadt Eilenburg