Allgemeine Informationen

Der Eigentümer* oder Besitzer eines Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen, ist verpflichtet, das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises anzuschließen (Anschlusszwang). Der Grundstückseigentümer ist des Weiteren auch für die An- und Abmeldung der Mieter bei der Abfallbehörde verantwortlich.

Wenn Sie Mieter sind, ist Ihr Vermieter (der Grundstückseigentümer) für die Bereitstellung von

  • Restabfallbehältern (graue Tonne),
  • Papier-/Pappe-/Kartonage-(PPK)-Sammelbehältern (blaue Tonne) und
  • Wertstoffsammelbehältern (gelbe Tonne oder gelber Sack)

entsprechend der jeweils gültigen Satzung zur Vermeidung, Verwertung und sonstiger Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) verantwortlich.

Für die Entsorgung von beispielsweise

  • Sperrmüll,
  • haushalttypischen elektrischen und elektronischen Groß- und Kleingeräten,
  • Fahrzeugteilen,
  • Schadstoffen oder Wertstoffen, die in Containern an Sammelplätzen gesammelt werden,

sind Sie selbst zuständig.

Die Entsorgung der Abfälle der Haushalte und der nicht verwertbaren Abfälle des Gewerbes in Sachsen ist Aufgabe des Landkreises. Die Satzungen für die unterschiedlichen Entsorgungsgebiete des Landkreises finden Sie unter Rechtsgrundlage.

Den Abfallkalendern und den Abfallsatzungen kann meistens auch entnommen werden, ob es für gewerbliche Abfälle Sonderregelungen gibt und welche Abfälle von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind beziehungsweise bei besonderen Sammlungen oder auch an Wertstoffhöfen abgegeben werden können.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Weiterführende Informationen

Verfahrensablauf

Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen Abfälle anfallen, haben bei Ihrem Träger der öffentlichen Abfallentsorgung alle Änderungen betreffend der

  • Eigentümerschaft am Grundstück,
  • der Anzahl der im Grundstück wohnenden Personen,
  • des Bezugs und
  • des Wegzugs

bekanntzugeben.

  • Bei Übernahme eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, die Bereitstellung von Abfallbehältern zu beantragen.
  • Für An-, Um- und Abmeldungen bei der Abfallbehörde sind die Antragsformulare, die die Stadtverwaltungen und Landratsämter bereitstellen, zu verwenden.

Informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle über die genauen Erfordernisse.

Zuständigkeiten

  • Im Altkreis Torgau-Oschatz wird die komplette Abfallentsorgung über die A.TO GmbH abgewickelt (http://www.ato-online.de).
  • Im Altkreis Delitzsch gibt es die Kreiswerke Delitzsch GmbH (http://www.kwdz.de/ ) als Entsorger für die Stadt Delitzsch und die Abfallservicegesellschaft (http://www.asg-nordsachsen.de/|#) für die Städte und Gemeinden um Delitzsch (z.B. Bad Düben, Taucha, Schkeuditz).
  • Die Abfallentsorgung im Stadtgebiet Eilenburg regelt die Stadtverwaltung Eilenburg eigenständig (http://www.eilenburg.de/) .

Fristen

Satzung Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises zu entnehmen

Hinweis: Erkundigen Sie sich hierüber bitte ebenfalls bei der für Sie zuständigen Stelle.

Kosten

durch örtliche Satzung festgelegt

Hinweis: Über die Höhe der Gebühren erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.

Ansprechpartner

Kristina Droll-Lehmann

Sachbearbeiterin Abfallrecht/ Sonderabfälle/ ÖrE

SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

Zimmer: 279

Karsten Binder

Sachgebietsleiter Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

Umweltamt

Zimmer: 2.53

Michael Syska

Sachbearbeiter Abfallrecht / örE

SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

Zimmer: 254

Rocco Groß

Sachbearbeiter örE

SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

Zimmer: 254

Maxi Grillmeier

Sachbearbeiterin Vollzug Gewerbe- /Sonderabfall

SG Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde

Zimmer: 279

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Informationen

Antragsformulare zu beziehen über die zuständige Stelle

Rechtsgrundlage

Abfallwirtschafts- und Gebührensatzungen

für das Entsorgungsgebiet des Altkreises Delitzsch:

für das Entsorgungsgebiet des Altkreises Torgau-Oschatz:

für das Entsorgungsgebiet der Stadt Eilenburg: