Allgemeine Informationen

Der Eigentümer* oder Besitzer eines Grundstücks, auf dem Abfälle anfallen, ist verpflichtet, das Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises anzuschließen (Anschlusszwang). Der Grundstückseigentümer ist des Weiteren auch für die An- und Abmeldung der Mieter bei der Abfallbehörde verantwortlich.

Wenn Sie Mieter sind, ist Ihr Vermieter (der Grundstückseigentümer) für die Bereitstellung von

  • Restabfallbehältern (graue Tonne),
  • Papier-/Pappe-/Kartonage-(PPK)-Sammelbehältern (blaue Tonne) und
  • Wertstoffsammelbehältern (gelbe Tonne oder gelber Sack)

entsprechend der jeweils gültigen Satzung zur Vermeidung, Verwertung und sonstiger Entsorgung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) verantwortlich.

Für die Entsorgung von beispielsweise

  • Sperrmüll,
  • haushalttypischen elektrischen und elektronischen Groß- und Kleingeräten,
  • Fahrzeugteilen,
  • Schadstoffen oder Wertstoffen, die in Containern an Sammelplätzen gesammelt werden,

sind Sie selbst zuständig.

Die Entsorgung der Abfälle der Haushalte und der nicht verwertbaren Abfälle des Gewerbes in Sachsen ist Aufgabe des Landkreises. Die Satzungen für die unterschiedlichen Entsorgungsgebiete des Landkreises finden Sie im Abschnitt: Rechtsgrundlage.

Den Abfallkalendern und den Abfallsatzungen kann entnommen werden, ob es für gewerbliche Abfälle Sonderregelungen gibt und welche Abfälle von der öffentlichen Entsorgung ausgeschlossen sind beziehungsweise bei besonderen Sammlungen oder auch an Wertstoffhöfen abgegeben werden können.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

 

Verfahrensablauf

Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, auf denen Abfälle anfallen, haben bei Ihrem Träger der öffentlichen Abfallentsorgung alle Änderungen betreffend der

  • Eigentümerschaft am Grundstück,
  • der Anzahl der im Grundstück wohnenden Personen,
  • des Bezugs und
  • des Wegzugs

bekanntzugeben.

  • Bei Übernahme eines Grundstücks sind Sie verpflichtet, die Bereitstellung von Abfallbehältern zu beantragen.
  • Für An-, Um- und Abmeldungen bei der Abfallbehörde sind die Antragsformulare, die das Landratsamt bereitstellt, zu verwenden.

Bei Fragen können Sie sich gern an den jeweiligen Ansprechpartner oder den zuständigen Entsorger wenden.

Zuständigkeiten

  • Im Altkreis Torgau-Oschatz wird die komplette Abfallentsorgung über die A.TO GmbH abgewickelt (http://www.ato-online.de).
  • Im Altkreis Delitzsch gibt es die Kreiswerke Delitzsch GmbH (http://www.kwdz.de/ ) als Entsorger für die Stadt Delitzsch und die Abfallservicegesellschaft (http://www.asg-nordsachsen.de/|#) für die Städte und Gemeinden um Delitzsch (z.B. Bad Düben, Taucha, Schkeuditz).
  • Die Abfallentsorgung im Stadtgebiet Eilenburg regelt die Stadtverwaltung Eilenburg eigenständig (http://www.eilenburg.de/) .

Kosten

Ansprechpartner

Rocco Groß

Sachgebietsleiter

Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz

Haus: 4

Mandy Münch

Sachbearbeiterin Abfallrecht/öffentlich-​rechtliche Entsorgungsträger

Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz

Haus: 4

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Dokumente

Rechtsgrundlage

Abfallwirtschafts- und Gebührensatzungen

für das Entsorgungsgebiet Nordsachsen, außer Eilenburg:

für das Entsorgungsgebiet der Stadt Eilenburg: