Allgemeine Informationen
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist (7 Abs. 4 und § 32 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz). Sie kann bei der Unteren Bauordnungsbehörde des Landkreises beantragt werden. Sie wird vom Grundbuchamt für die Teilungserklärung benötigt.
Ansprechpartner
Bettina Laukat
Sachbearbeiterin Baulasten
Sachgebiet Bauordnung
Haus: 4
Dr.-Belian-Straße 4
04838 Eilenburg03421 758-3140
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