Allgemeine Informationen

Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs:

  • beschädigt,
  • unlesbar geworden sind oder
  • wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat,

müssen entweder die Plaketten erneuert oder die Kennzeichenschilder getauscht werden.

Achtung! Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!

Hinweis: Bei einer gelösten und nicht auffindbaren Plakette ist eine selbstgeschriebene Verlust- oder eidesstattliche Erklärung, welche den Sachverhalt beschreibt, mitzubringen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter im Regelfall formlos stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Vereinbaren Sie bestenfalls einen Termin online. Das verkürzt Ihre Wartezeit erheblich. 

Vormittags kann die Kfz-Zulassung auch ohne Termin besucht werden. Dabei kann es zu längeren Wartezeiten kommen.

Fristen

keine

Kosten

für die Abstemplung (EUR 2,60 )

für die HU-Plaketten (je EUR 0,70 )

für die Siegelplaketten (je EUR 1,20 )

KBA-Übermittlungsgebühr (EUR 0,60 )

Ansprechpartner

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

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bei Vertretung: zusätzlich

  • schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten

Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein

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Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)

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bisherige Kennzeichenschilder

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Rechtsgrundlage