Allgemeine Informationen
Die Ärzte und Ärztinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) der Gesundheitsämter führen in den Kindertageseinrichtungen einmalige Einzeluntersuchungen durch, um die gesundheitliche Entwicklung der Kinder im 4. Lebensjahr einzuschätzen. Über die Teilnahme Ihres Kindes entscheiden Sie als Eltern beziehungsweise als sorgeberechtigte Person.
Ziel dieser Untersuchung ist es, den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes zu beurteilen, gegebenenfalls Auffälligkeiten oder vorliegende Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, um im Bedarfsfall gezielt zu erforderlichen Fördermöglichkeiten oder weiteren Maßnahmen zu beraten.
Die in den Untersuchungen gewonnenen Daten werden anonymisiert ausgewertet. Sie dienen als Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen.
Inhalt der Kita-Untersuchungen
- spielerische Untersuchung mit Seh- und Hörtest (ohne weitere körperliche Untersuchung)
- Beurteilung motorisch-koordinativer Leistungen sowie feinmotorischer Fertigkeiten
- Überprüfung sprachlicher Fähigkeiten - bei Bedarf: Beratung
- Ausgabe von Informationsmaterial, z.B zur Gesundheitsförderung
- Impfberatung (laut Sächsischer Impfkommission – SIKO)
Ansprechstelle
Kindertageseinrichtung Ihres Kindes in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Weiterführende Informationen
- Ärztliche Untersuchung in Kindertageseinrichtungen - Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Voraussetzungen
schriftliche Zustimmung der Eltern / der sorgeberechtigten Personen
Verfahrensablauf
Die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes informiert Sie über die Untersuchungstermine und gibt Ihnen vorab Anamnesebögen aus, die Sie bitte ausfüllen.
- Die Einzeluntersuchung findet in der Kindertageseinrichtung statt und dauert etwa 20 Minuten.
- Sie dürfen bei der Untersuchung anwesend sein. Bei Vorliegen Ihrer schriftlichen Einwilligung kann Ihr Kind auch durch eine pädagogische Fachkraft begleitet werden.
- Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen schriftlich und vertraulich mitgeteilt.
- Sie werden ggf. zu eventuellen Auffälligkeiten, zu Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, weiterführenden Maßnahmen und zu Impfungen beraten bzw. informiert. Bei Bedarf erhalten die Erzieherinnen und Erzieher eine Beratung zu allgemeinen gesundheitsfördernden Maßnahmen in der Kindertageseinrichtung.
Fristen
im Kindesalter
in der Regel etwa im Alter von 3,5 bis 4,5 Jahren
Kosten
keine
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin / Ärztin
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Haus: A
SB Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Haus: A
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Haus: A
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst
Benötigte Unterlagen
Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes mit Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Kindes
- ausgefüllt und unterschrieben
Impfausweise
- (nur zur Einsichtnahme und ggf. Beratung)