Allgemeine Informationen
Bei berechtigtem Interesse erteilt Ihnen die zuständige Behörde Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen (kurz "Altlasten"). Dabei handelt es sich um Flächen, von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss.
Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist.
Weiterführende Informationen
- Fachinformationen zur systematischen Altlastenbehandlung
- Sächsisches Altlastenkataster (SALKA) - Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Übersicht über den/die in Ihrer Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter/In
Voraussetzungen
Ein berechtigtes Interesse muss glaubhaft gemacht werden.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle kann Ihnen Auskünfte zu solchen Verdachtsflächen geben und Ihnen bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Kataster gewähren. Die zuständige Behörde hilft Ihnen bei:
- der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
- Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
- Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen
Zuständigkeiten
Die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in entnehmen Sie bitte folgender Karte (Link auf eine Landkreis-Übersicht) oder folgender Tabelle:
Sachbearbeiter | Zuständigkeit für folgende Gebiete |
Frau Müller | Wiedemar, Schkeuditz, Rackwitz, Delitzsch, Löbnitz, Bad Düben, Schönwölkau, Krostitz |
Herr Jaretzke | Taucha, Jesewitz, Eilenburg, Zschepplin, Laußig, Doberschütz, Mockrehna, Dreiheide, Trossin, Dommitzsch, Elsnig, Beilrode, Arzberg |
Herr Post | Torgau, Belgern-Schildau, Dahlen, Cavertitz, Liebschützberg, Oschatz, Wermsdorf, Mügeln, Naundorf |
Fristen
keine
Kosten
für die Beratung (keine )
für detaillierte Auskünfte (Verfahrensgebühr )
Ansprechpartner
Sachbearbeiter Altlasten/Altlastenfreistellungen
Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz
Haus: 4
Sachbearbeiterin Altlasten/ Altlastenfreistellungen
Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz
Haus: 4
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Sächsische Altlastenkataster (VwVSächsAltK)
- Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)