Allgemeine Informationen
In gewissen Lebenslagen ist eine amtsärztliche Begutachtung nötig. Dabei werden die Personen entsprechend untersucht und ein Gutachten entsprechend der gesetzlichen Norm ausgestellt.
Begutachtet werden:
- Beamte, Lehrer bei Verbeamtungen, Dienstfähigkeiten, Kurbeihilfen
- Asylsuchende als Notwendigkeit von medizinischen Leistungen
- Prüflinge zur Eignungsfestellung zur Prüfung
- Steuerpflichtige zur Bestätigung medizinisch notwendiger Leistungen
- Adoptierende zum Ausschluss lebensverkürzender Erkrankungen
- Menschen mit Behinderung oder von Behinderung Bedrohte (Eingliederungshilfe, ambulant betreutes Wohnen, besondere Wohnformen, Werkstatt für behinderte Menschen)
Verfahrensablauf
Termin vereinbaren
Begutachtung zum Termin
Kosten
Prüfungsfähigkeit (74,00 )
Gutachten für Adoptierende (104,00 )
Bescheinigung für das Finanzamt (104,00 )
Ansprechpartner
Anja Viereckl
Sachbearbeiterin amtsärztlicher Dienst
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Kathleen Richter
Medizinische Fachangestellte
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Uta Schmidt
Sachbearbeiterin amtsärztlicher Dienst
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Haus: A
Sibylle Hrsto
Assistentin ärztlicher Dienst
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Haus: A
Sören Pätz
Medizinischer Fachangestellter
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Haus: A
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Rechtsgrundlage
- SächsBG, BeamstG
- AsylbLG
- EStDV
- Adoptionsgesetz
- SGB IX für den Kommunalen Sozialverband KSV