Allgemeine Informationen

Das Errichten oder Beseitigen von Anlagen in, an, unter und über Bächen, Flüssen und Seen sowie im Uferbereich bedarf der wasserrechtlichen Genehmigung. Dies gilt auch für die wesentliche Änderung einer entsprechenden Anlage.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf eine wasserrechtliche Entscheidung kann unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars bzw. formlos schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen.
  • Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Art und den Ort der geplanten Maßnahme am Gewässer an; fügen Sie aussagekräftige Unterlagen bei.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag. Liegt die Voraussetzung vor, erteilt sie Ihnen die schriftliche wasserrechtliche Entscheidung und veranlasst gegebenenfalls die Eintragung ins Wasserbuch.

Ansprechpartner

Frau Janack

Sachbearbeiterin Oberirdische Gewässer, Wasserbau, Hochwasser

Sachgebiet Wasser (Untere Wasserbehörde)

Haus: 4

Herr Kiesewetter

Leitender Sachbearbeiter Oberflächenwasser

Sachgebiet Wasser (Untere Wasserbehörde)

Haus: 4

Frau Stephens

Sachbearbeiterin Oberird. Gewässer, Wasserbau, Hochwasser (Bereich Altkreis Torgau)

Sachgebiet Wasser (Untere Wasserbehörde)

Haus: 4

Frau Dinter

Sachbearbeiterin Wasserrecht

Sachgebiet Wasser (Untere Wasserbehörde)

Haus: 4

Frau Höhne

Sachbearbeiterin Vollzug Oberflächenwasser

Sachgebiet Wasser (Untere Wasserbehörde)

Haus: 4

Formulare & Online-Dienste