Allgemeine Informationen
Das Errichten oder Beseitigen von Anlagen in, an, unter und über Bächen, Flüssen und Seen sowie im Uferbereich bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung. Dies gilt auch für die wesentliche Änderung einer entsprechenden Anlage.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf eine wasserrechtliche Entscheidung kann unter Verwendung des beigefügten Antragsformulars bzw. formlos schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen.
- Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Art und den Ort der geplanten Maßnahme am Gewässer an; fügen Sie aussagekräftige Unterlagen bei.
- Die Behörde prüft Ihren Antrag, liegen die Voraussetzung vor, erteilt Sie Ihnen die schriftliche wasserrechtliche Entscheidung und veranlasst gegebenenfalls die Eintragung ins Wasserbuch.
Ansprechpartner
Frau Janack
Sachbearbeiterin Oberird. Gewässer, Wasserbau, Hochwasser
Sachgebiet Wasser (Untere Wasserbehörde)
Haus: 4
Herr Kiesewetter
Leitender Sachbearbeiter Oberflächenwasser
Sachgebiet Wasser (Untere Wasserbehörde)
Haus: 4
Frau Stephens
Sachbearbeiterin Oberird. Gewässer, Wasserbau, Hochwasser (Bereich Altkreis Torgau)
Sachgebiet Wasser (Untere Wasserbehörde)
Haus: 4
Frau Zänker
Sachbearbeiterin Oberird. Gewässer, Wasserbau, Hochwasser (Bereich Altkreis Oschatz)
Sachgebiet Wasser (Untere Wasserbehörde)
Haus: 4