Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes (eventuell außer Betrieb gesetztes) Fahrzeug mit eigener Motorkraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Hinweis: Bei einigen Anliegen wird gegebenenfalls der Zulassung eine situationsbestimmte Einzelfallentscheidung zu Grunde gelegt. Um die Vollständigkeit der Unterlagen bei Beantragung zu gewährleisten, wird darum gebeten, vorher telefonisch oder per E-Mail (kfz-zulassung@lra-nordsachsen.de) den Kontakt zur Zulassungsbehörde aufzunehmen.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens müssen Sie bei einer Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Abstemplung der Kennzeichen

Soweit das Fahrzeug bisher zugelassen war, werden die bisherigen Kennzeichen entstempelt und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingezogen.

Anschließend erfolgt die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens für die Dauer der Haftpflichtversicherung, jedoch längstens für ein Jahr. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird fortgeschrieben, Sie erhalten eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit einer auf den Nachweis der Haftpflichtversicherung beschränkter Gültigkeitsdauer.

Auf Antrag kann des Weiteren eine (kostenpflichtige) Internationale Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden.

Hinweise:

  • Das Fahrzeug muss für den Zulassungszeitraum (also bis zum Endzeitpunkt des Ausfuhrkennzeichens) über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der HU vor Ablauf des Ausfuhrzeitraums, muss eine solche Untersuchung durchgeführt werden.
  • Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Steht der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen mit der roten Plakette für den Zulassungsbereich abgestempelt.

Fristen

keine

Kosten

im Regelfall (45,10 )

Es können mehr Gebühren entstehen durch z. B. Erneuerung der Fahrzeugpapiere, bei fehlender oder neuer Technik.

Ansprechpartner

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

gültiger Personalausweis (im Original) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)

bei Vertretung: zusätzlich

  • schriftliche bestimmte Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten

wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll: zusätzlich

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief

Prüfbericht über die letzte (noch gültige) Hauptuntersuchung (HU)

Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung für Ausfuhrfahrzeuge erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Bitte beachten Sie, dass die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung ("eVB") bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nicht verwendet werden kann!

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Vorführung des Fahrzeuges

Rechtsgrundlage