Allgemeine Informationen

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Baulasten werden unbeschadet Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulstenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Dieses Baulastenverzeichnis wird für den Landkreis bei der Unteren Bauordnungsbehörde geführt.

Ansprechpartner

Bettina Laukat

Sachbearbeiterin Baulasten

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

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