Allgemeine Informationen

Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

  • Zufahrtsbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße
  • Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.

Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.

Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.

Weiterführende Informationen

  • örtliche Besonderheiten (soweit bestehend)

Voraussetzungen

Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise

  •     Grundstückseigentümer
  •     Kaufinteressenten

 

Verfahrensablauf

Beantragen Sie bei der zuständigen Stelle formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.

Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.

Fristen

keine

Kosten

Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird) (je Grundstück 25,00 )

Abschriften und Auskünfte (je Grundstück 22,00 bis 70,00 )

Ansprechpartner

Bettina Laukat

Sachbearbeiterin Baulasten

Sachgebiet Bauordnung

Haus: 4

Benötigte Unterlagen

Informationen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Rechtsgrundlage