Allgemeine Informationen

Genehmigungspflichtig nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Flächennutzungspläne und deren Änderungen. Für aus einem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungspläne ist die Genehmigungspflicht entfallen. Genehmigungspflichtig sind ebenfalls:

  • selbstständige Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB
  • vorgezogene Bekanntmachung von Bebauungsplänen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB
  • vorzeitige Bebauungspläne nach § 8 Abs. 4 Satz 1 BauGB

Ansprechpartner

Thomas Klewe

Sachgebietsleiter Planungsrecht/Koordinierung

Sachgebiet Planungsrecht/Koordinierung

Haus: 4

(Landkreis: Altkreis Torgau-Oschatz)

Uta Seidel

Sachbearbeiterin Planungsrecht

Sachgebiet Planungsrecht/Koordinierung

Haus: 4

(Landkreis: Altkreis Delitzsch)

Benötigte Unterlagen

formloser Antrag

Rechtsgrundlage