Allgemeine Informationen

Genehmigungspflichtig nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind Flächennutzungspläne und deren Änderungen. Für aus einem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelte Bebauungspläne ist die Genehmigungspflicht entfallen. Genehmigungspflichtig sind ebenfalls:

  • selbstständige Bebauungspläne nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB
  • vorgezogene Bebauungspläne nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauGB
  • vorzeitige Bebauungspläne nach § 8 Abs. 4 BauGB

Ansprechpartner

Thomas Klewe

Sachgebietsleiter Planungsrecht/Koordinierung

SG Planungsrecht/Koordinierung

Zimmer: 3.80

(Landkreis: Altkreis Torgau-Oschatz)

Uta Seidel

Sachbearbeiterin Planungsrecht

SG Planungsrecht/Koordinierung

Zimmer: 3.79

(Landkreis: Altkreis Delitzsch)

Benötigte Unterlagen

formloser Antrag

Rechtsgrundlage