Allgemeine Informationen

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist die Beachtung öffentlicher Belange unerlässlich. Deshalb sind in der Bauleitplanung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) die Behörden und Stellen zu beteiligen, die als Träger öffentlicher Belange von der jeweiligen gemeindlichen Planung berührt werden. Die Gemeinden bzw. deren Beauftragte können im SG Planungsrecht/Koordinierung eine Stellungnahme des Landratsamtes als Träger öffentlicher Belange anfordern. 

Bauleitpläne sind:

  • Flächennutzungspläne
  • Bebauungspläne
  • Vorhabenbezogene Bebauungspläne

Für weitere städtebauliche Satzungen (Ergänzungssatzungen, Außenbereichssatzung) sind ebenfalls  Behördenbeteiligungen vorgeschrieben.

Ansprechpartner

Claudia Achilles

Sachbearbeiterin Planungsrecht

SG Planungsrecht/Koordinierung

Zimmer: 3.78

(Gemeinden: Arzberg, Beilrode, Belgern-Schildau, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Mockrehna, Torgau, Trossin)

Thomas Klewe

Sachgebietsleiter Planungsrecht/Koordinierung

SG Planungsrecht/Koordinierung

Zimmer: 3.80

(Gemeinden: Delitzsch, Doberschütz, Löbnitz, Rackwitz, Taucha, Wiedemar)

Robert Schübel

Sachbearbeiter Planungsrecht

SG Planungsrecht/Koordinierung

Zimmer: 3.81

(Gemeinden: Cavertitz, Dahlen, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz, Schkeuditz, Wermsdorf)

Uta Seidel

Sachbearbeiterin Planungsrecht

SG Planungsrecht/Koordinierung

Zimmer: 3.79

(Gemeinden: Bad Düben, Eilenburg, Jesewitz, Laußig, Krostitz, Schönwölkau, Zschepplin)

Rechtsgrundlage