Allgemeine Informationen
Die Mitarbeiter des Sachgebietes Immissionsschutz nehmen Lärm-, Rauch- und Geruchsbeschwerden auf.
Grundlage dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieses regelt Rechte und Pflichten von Anlagenbetreibern und Behörden. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädliche Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Das Sachgebiet Immissionsschutz ist die zutändige Behörde für nahezu alle Anforderungen nach dem BImSchG und für viele der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen. Insbesondere sind folgende Aufgaben zu nennen:
- Genehmigung, Überwachung und Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Überwachung und Anordnungen bei nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Messungen und Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen
- Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
- Bearbeitung von Lärmbeschwerden (Erfassungsbogen für Beschwerdeführer, Formular Untersuchung einer Nachbarschaftsbeschwerde)
- Bearbeitung von Rauch- und Geruchsbeschwerden (Erfassungsbogen für Beschwerdeführer, Formular Untersuchung einer Nachbarschaftsbeschwerde, Ausnahmeantrag nach § 22 der 1. BImSchV)
Ansprechpartner
Mandy Wicht
Sachgebietsleiterin Immissionsschutz
Umweltamt
Haus: 4