Allgemeine Informationen
Das Jugendamt darf entsprechend dem Aufgabenkatalog nach § 59 SGB VIII kostenlos beurkunden. Dies betrifft z.B. Verpflichtungen zum Kindesunterhalt, Anerkennung der Vaterschaft und Sorgeerklärungen (auch vor Geburt).
Beurkundungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner
Urkundsperson
Beurkundung
Zimmer: FNP, UG, -1.001
Benötigte Unterlagen
Vaterschaft
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Mutterpass
- Geburtsurkunden der Eltern im Original
Hinweis: Sollte die Kindesmutter noch verheiratet und nicht vom Ehemann schwanger sein, kann die Vaterschaftsanerkennung nur beurkundet werden, wenn die Scheidung bei Gericht anhängig ist oder ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren eingereicht wurde. Als Nachweis ist das Geschäftszeichen des Amtsgerichtes erforderlich.
Sorgerechtserklärung
- Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Vaterschaftsanerkennung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
Beurkundung Unterhalt
benötigte Unterlagen gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- bisheriger Unterhaltstitel, wenn vorhanden
- Aufforderungsschreiben durch Rechtsanwalt/ Jugendamt
Das Jugendamt führt auch das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte.
- benötigte Unterlagen für Auskünfte aus dem Sorgeregister über Alleinsorge für den Erstantrag und die Folgebescheinigung