Allgemeine Informationen
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Eine Übersicht über die Entwicklung der Bodenrichtwerte finden Sie online im Geoportal des Landkreises Nordsachsen.
Voraussetzungen
Eine Auskunft über Bodenrichtwerte kann jeder verlangen.
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich an den Gutachterausschuss und verlangen Sie eine Auskunft über einen bestimmten Bodenrichtwert. Geben Sie dabei mindestens an, auf welches Gebiet sich Ihre Anfrage bezieht.
- Die Auskunft kann durch Gewährung der Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten, durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Einzelauskünfte erteilt werden.
- Teilweise werden die Bodenrichtwerte auch als Datei oder online zur Verfügung gestellt.
- Wenn Sie die Auskunft in schriftlicher Form angefordert haben, wird sie Ihnen zugesandt.
Hinweis: Ein Anspruch auf eine fernmündliche Auskunftserteilung besteht nicht.
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto (Amt24) an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Fristen
keine
Kosten
Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten sowie mündliche Auskunft über den Bodenrichtwert (keine )
schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert (in der Regel kostenpflichtig )
Eine Übersicht der Kosten, die entstehen können finden Sie in der Kostensatzung des Landkreises Nordsachsen.
Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte als Datei
Soweit die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte als Datei zur Verfügung stellen, ist dies in der Regel kostenpflichtig. Die Informationen über das Internet werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht der Kosten, die entstehen können finden Sie in der Kostensatzung des Landkreises Nordsachsen.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter Katasterführung und Vorsitzender des Gutachterausschusses Nordsachsen
Leiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Sachbearbeiter Gutachterausschuss
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Sachbearbeiter Gutachterausschuss
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Sachbearbeiterin Gutachterausschuss
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Sachbearbeiter Gutachterausschuss
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Rechtsgrundlage
- § 196 Baugesetzbuch (BauGB) – Bodenrichtwerte
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)