Allgemeine Informationen

Fördermöglichkeiten

Da die Erhaltung von Kulturdenkmalen im öffentlichen Interesse liegt und manchmal (durchaus nicht in der Regel) mit erhöhten Aufwendungen verbunden ist, besteht die Möglichkeit der Förderung durch die öffentliche Hand. Zurzeit bestehen für Eigentümer von Kulturdenkmalen u.a. folgende Fördermöglichkeiten:

  • Gewährung steuerlicher Erleichterungen nach den Regelungen der §§ 7i, 10f und 11b oder 10g des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Diese beinhalten unter bestimmten Bedingungen die steuerliche Absetzung von Instandsetzungsaufwendungen.
  • Ausreichung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales. Hierunter ist die anteilige direkte Bezuschussung der denkmalbedingten Mehraufwendungen insbesondere bei hochwertigen und existenziell gefährdeten Kulturdenkmalen zu verstehen.

Verfahrensablauf

Förderverfahren: RL-Denkmalfoerderung-Anlagen-Antrag

Ansprechpartner

Katrin Böhm

Sachbearbeiterin Denkmalschutz; Denkmalförderung/steuerliche Erleichterung

Sachgebiet Denkmalschutz

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlage

Einkommenssteuergesetz