Allgemeine Informationen
Sie möchten in einem Waldstück Bäume beseitigen (roden), um
- eine forstbetriebliche Einrichtung mit einer Fläche ab einem Hektar Größe oder
- eine Leitungsschneise anzulegen,
dann müssen Sie dafür eine Genehmigung bei der Unteren Forstbehörde beantragen. In diesem Zusammenhang stellt die Rodung der Bäume keine Waldumwandlung im Sinne einer Nutzungsänderung dar.
Von der Genehmigung ausgenommen ist die Anlage von Waldwegen.
Hinweise:
- Bitte klären Sie vor Beantragung, dass für die Anlage der Leitungsschneise kein anderes Verwaltungsverfahren, zum Beispiel ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. In diesem Fall ist eine separate Beantragung der Rodung nicht erforderlich.
- Sind während der Baumaßnahme zusätzlich Waldflächen, zum Beispiel für Baustelleneinrichtungen notwendig, dann ist dafür die Genehmigung einer befristeten Waldumwandlung separat zu beantragen.
- Werden bei den Baumaßnahmen Schweiß-, Brenn oder Trennschleifgeräte oder ähnliches benötigt, muss eine gesonderte Feuergenehmigung beantragt werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtige
- natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) als
- alleinige Eigentümer des Waldstückes oder
- von Eigentümern oder Eigentümergemeinschaften bevollmächtigte Personen
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie schriftlich oder online stellen (siehe —> Onlineantrag).
Online-Antrag
- Melden Sie sich am Servicekonto von Amt24 an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
- Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus und laden die erforderlichen Nachweise hoch. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Bestätigung des Eingangs finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Schriftlicher Antrag
- Ein schriftlicher Antrag ist formlos möglich. Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Antragstellung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln an anja.behrens@lra-nordsachsen.de.
Prüfung und Bescheid
- Anhand Ihrer Angaben wägt die zuständige Forstbehörde Ihre Interessen gegenüber den Belangen der Allgemeinheit ab.
- An der Entscheidung werden gegebenenfalls weitere, in Ihren Aufgaben berührte Behörden beteiligt.
- Eine Entscheidung erfolgt mit Bescheid. Eine Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Fristen
keine
Kosten
Genehmigung zur Beseitigung des Baumbestandes zur Anlage
- forstbetrieblicher Einrichtungen: EUR 75,00
- von Leitungsschneisen: EUR 6,50 je Ar, mindestens EUR 160,00 bis höchstens EUR 750,00
Ansprechpartner
Anja Behrens
Sachgebietsleiterin Untere Forstbehörde
Sachgebiet Untere Forstbehörde
Haus: 4
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
Dokumente
- Nachweis zum Eigentum oder Nutzungsberechtigung
- Vollmacht
- Lageplan der zu rodenden Fläche
Rechtsgrundlage
- § 8 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) – Walderhaltung
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Anlage 1, Lfd. Nr. 40 – Forstverwaltung