Allgemeine Informationen

Bauabfälle, wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine, sowie Baustellenabfälle bilden mit über 200 Millionen Tonnen den bei weitem größten Abfallstrom in Deutschland. Je mehr dieser mineralischen Abfälle in eine effektive, kreislauforientierte Bewirtschaftung gelangen, desto mehr wertvolle Ressourcen können gesichert werden und machen die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen.

Um diesen bedeutenden Abfallstrom effektiv und hochwertig zu verwerten, wurde vom Bund die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung beschlossen. Dies geschah innerhalb einer sogenannten Mantelverordnung, die auch eine Überarbeitung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung beinhaltet.

Am 1. August 2023 ist die Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten und schafft erstmals bundesweite Regelungen zur Verwertung gütegesicherter Ersatzbaustoffe. So entsteht nicht nur für die Recyclingunternehmen, sondern insbesondere für die Verwender von Ersatzbaustoffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

Wichtige Informationen zur Geltung und Umsetzung der Verordnung finden Sie unter folgenden Links:

-Informationsschreiben der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde für Betreiber von Aufbereitungsanlagen

- Bekanntmachungen zur Ersatzbaustoffverordnung des SMEKUL/ Überwachungsstellen

- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung (FAQ) der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall

 

Zuständigkeiten

Bei Fragen können Sie sich gern an Frau Kramer und Frau Conradi wenden.

Ansprechpartner

Christiane Conradi

Sachbearbeiterin Bodenschutz

Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz

Haus: 4

Sylvia Kramer

fachtechnische Sachbearbeiterin Abfall

Sachgebiet Abfall, Altlasten und Bodenschutz

Haus: 4