Allgemeine Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen können einmalige Beihilfen (volle Leistungen) oder Zuschüsse (Teilleistungen) für Pflege- und Heimkosten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die stationär in Pflege oder in Heimen untergebracht sind beantragt werden. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Bereitschaftspflege familiär betreut werden.
Die Unterstützungsmöglichkeiten werden in den entsprechenden Richtlinien (siehe Downloads) aufgezeigt.
Ansprechpartner
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Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
SB Pflege- und Heimkosten
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§ 39 Abs. 3 SGB VIII
§ 40 SGB VIII
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