Allgemeine Informationen

Das Gesundheitsamt bewahrt 30 Jahre die Todesbescheinigungen auf. Bei berechtigtem Interesse wird Ihnen auf Antrag Einsicht gewährt oder Auskünfte erteilt. Kopien können nicht ausgeben werden.

Bei der Annahme, das die Offenbarung schutzwürdige Belange des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen beeinträchtigt, wird die Einsichtnahme verweigert.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen Antrag - schriftlich oder telefonisch.
  • Vereinbaren Sie einen Termin im Gesundheitsamt zur Einsichtnahme.

Fristen

Keine

Kosten

Einsicht in die Todesbescheinigung

Je halbe Stunde Einsicht in die Todesbescheinigung fallen Gebühren in Höhe von 30 Euro an.

Ansprechpartner

Herr Pätz

Medizinischer Fachangestellter

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Haus: A

Gesundheitsamt

Haus: A

Benötigte Unterlagen

Personalausweis/Reisepass

Nachweis der Verwandschaft

Rechtsgrundlage

§14 (7) SächsBestG