Allgemeine Informationen

Das Gesundheitsamt bewahrt 30 Jahre die Todesbescheinigungen auf. Bei berechtigtem Interesse Ihnen auf Antrag Einsicht gewährt oder Auskünfte erteilt werden. Kopien können nicht ausgeben werden. Bei der Annahme, das die Offenbarung schutzwürdige Belange des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen beeinträchtigt, wird Einsichtnahme verweigert.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen Antrag - schriftlich oder telefonisch.
  • Vereinbaren Sie einen Termin im Gesundheitsamt zur Einsichtnahme.

Fristen

Keine

Kosten

Keine

Ansprechpartner

Sören Pätz

Medizinischer Fachangestellter

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Haus: A

Funktionspostfach Gesundheitsamt

Haus: A

Benötigte Unterlagen

Personalausweis/Reisepass

Nachweis der Verwandschaft

Rechtsgrundlage

§14 (7) SächsBestG