Allgemeine Informationen
Das Gesundheitsamt bewahrt 30 Jahre die Todesbescheinigungen auf. Bei berechtigtem Interesse wird Ihnen auf Antrag Einsicht gewährt oder Auskünfte erteilt. Kopien können nicht ausgeben werden.
Bei der Annahme, das die Offenbarung schutzwürdige Belange des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen beeinträchtigt, wird die Einsichtnahme verweigert.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Antrag - schriftlich oder telefonisch.
- Vereinbaren Sie einen Termin im Gesundheitsamt zur Einsichtnahme.
Fristen
Keine
Kosten
Einsicht in die Todesbescheinigung
Je halbe Stunde Einsicht in die Todesbescheinigung fallen Gebühren in Höhe von 30 Euro an.
Ansprechpartner
Herr Pätz
Medizinischer Fachangestellter
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
Haus: A
Gesundheitsamt
Haus: A
Richard-Wagner-Straße 7 a
04509 Delitzsch
04509 Delitzsch
Benötigte Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Nachweis der Verwandschaft
Rechtsgrundlage
§14 (7) SächsBestG