Allgemeine Informationen
Das Gesundheitsamt bewahrt 30 Jahre die Todesbescheinigungen auf. Bei berechtigtem Interesse Ihnen auf Antrag Einsicht gewährt oder Auskünfte erteilt werden. Kopien können nicht ausgeben werden. Bei der Annahme, das die Offenbarung schutzwürdige Belange des Verstorbenen oder seiner Hinterbliebenen beeinträchtigt, wird Einsichtnahme verweigert.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen Antrag - schriftlich oder telefonisch.
- Vereinbaren Sie einen Termin im Gesundheitsamt zur Einsichtnahme.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Ansprechpartner
Sören Pätz
Medizinischer Fachangestellter
SG Amtsärztlicher Dienst
Zimmer: 230
Funktionspostfach Gesundheitsamt
Richard-Wagner-Straße 7 a
04509 Delitzsch
04509 Delitzsch
Benötigte Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Nachweis der Verwandschaft
Rechtsgrundlage
§14 (7) SächsBestG