Allgemeine Informationen
Wenn Sie
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II, SGB XII,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag erhalten oder wenn Sie
- nur über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist,
erhalten Sie unter Umständen eine Ermäßigung oder der Elternbeitrag wird Ihnen ganz erlassen.
Hinweis: Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.
Voraussetzungen
- Nachweis, dass die Belastung mit dem vollen Elternbeitrag nicht zumutbar ist.
Zuständigkeiten
Den Antrag auf Ermäßigung oder Erlass des Elternbeitrags können Sie beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen – in der Regel beim Jugendamt.
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen, die prüft, in welchem Umfang Ihnen der Beitrag zuzumuten ist.
- Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Gewährungsdauer: laut Bescheid
Verlängerung: auf Antrag (Beantragung vor Fristablauf)
Kosten
keine
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zimmer: EG, 0.018
SB Zuschüsse für Elternbeiträge
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zimmer: 1.OG, 1.041a
(Region: Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Jesewitz, Laußig, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz, Wermsdorf, Zschepplin)
SB Zuschüsse für Elternbeiträge
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zimmer: 1.OG, 1.041
(Region: Bad Düben, Eilenburg, Löbnitz, Taucha)
SB Zuschüsse für Elternbeiträge
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zimmer: 1. OG, 1.041
(Region: Delitzsch, Doberschütz, Krostitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Wiedemar)
SB Zuschüsse für Elternbeiträge
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zimmer: Flügel C, EG, 124
(Standort: Arzberg, Beilrode, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Mockrehna, Torgau, Trossin, Zinna)
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
Informationen
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt auch davon ab, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin angestellt ist oder freiberuflich arbeitet, studiert oder arbeitslos ist. Was genau benötigt wird, ist im Antrag benannt.
Rechtsgrundlage
- § 15 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen, SächsKitaG)