Allgemeine Informationen
Wenn Sie
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II, SGB XII,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag erhalten oder wenn Sie
- nur über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist,
erhalten Sie unter Umständen eine Ermäßigung oder der Elternbeitrag wird Ihnen ganz erlassen.
Hinweis: Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.
Das Jugendamt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat dem Träger der Einrichtung auf Antrag die Absenkungsbeiträge nach § 15 SächsKitaG zu erstatten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Übernahme des Elternbeitrages ist ein Antrag und die Vorlage des entsprechenden vollständigen Leistungsbescheides. Eine Einkommensprüfung wird bei Bezug von den o.g. Leistungen nicht durchgeführt.
Sind Eltern/Elternteile, insbesondere Alleinerziehende, nicht im Bezug der o.g. Leistungen, wird auf Antrag geprüft, ob die Übernahme des Kostenbeitrages zumutbar ist. Nach Prüfung der Einkommensverhältnisse kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt erstattet werden.
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie bei Erstantrag den Betreuungsvertrag mit der Kindestageseinrichtung ein.
Anträge auf Übernahme der Elternbeiträge der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sind auch in allen Bürgerbüros des Landratsamtes erhältlich. Anträge können in den Bürgerbüros abgegeben werden. Außerdem erfolgt dort eine Beratung der Bürger.
Zuständigkeiten
Ansprechpartner:
Region | Telefon-Nr. | Ansprechpartner |
Arzberg, Beilrode, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Mockrehna, Torgau, Trossin, Zinna | 03421 758-6166 | Frau Kopsch |
Delitzsch, Doberschütz, Krostitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Wiedemar | 03421 758-6169 | Frau Winkler |
Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Jesewitz, Laußig, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz, Wermsdorf, Zschepplin | 03421 758-6534 | Frau Franke |
Bad Düben, Eilenburg, Löbnitz, Taucha | 03421 758-6535 | Frau Iseler |
Fristen
Gewährungsdauer: laut Bescheid
Verlängerung: auf Antrag (Beantragung vor Fristablauf)
Erstattung Absenkungsbeiträge
Der Antrag ist quartalsweise bis zum 15. des Folgemonats einzureichen.
Kosten
keine
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
SB Zuschüsse für Elternbeiträge
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Region: Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Jesewitz, Laußig, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz, Wermsdorf, Zschepplin)
SB Zuschüsse für Elternbeiträge
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Region: Bad Düben, Eilenburg, Löbnitz, Taucha)
SB Zuschüsse für Elternbeiträge
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Region: Delitzsch, Doberschütz, Krostitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Wiedemar)
SB Zuschüsse für Elternbeiträge
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
(Standort: Arzberg, Beilrode, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Mockrehna, Torgau, Trossin, Zinna)
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
Informationen
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt auch davon ab, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin angestellt ist oder freiberuflich arbeitet, studiert oder arbeitslos ist. Was genau benötigt wird, ist im Antrag benannt.
Rechtsgrundlage
- § 15 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen, SächsKitaG)