Allgemeine Informationen
Tipp: Erstellen Sie Ihren Antrag auf Elterngeld im Online-Portal auf www.elterngeld.sachsen.de.
Das Elterngeld (auch Bundeselterngeld genannt) ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und dafür Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können das Elterngeld auch erhalten, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei verschiedenen Varianten:
- Basiselterngeld,
- ElterngeldPlus und
- Partnerschaftsbonus.
Diese Bezugsvarianten können Sie als Eltern in unterschiedlicher Art und Weise miteinander kombinieren.
Wie lange und in welcher Höhe wird Elterngeld gezahlt?
Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes bekommen. Es wird monatsweise gezahlt, allerdings nicht für Kalendermonate, sondern für die Lebensmonate Ihres Kindes.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Bezugsvariante Sie wählen.
Wie lange Sie Elterngeld bekommen, hängt davon ab, ob Sie sich für Basiselterngeld oder für ElterngeldPlus oder für eine Kombination aus beidem entscheiden und ob Sie den Partnerschaftsbonus nutzen wollen.
- Die Mindestbezugszeit beträgt zwei Lebensmonate.
- Ein Elternteil kann höchstens 12 Lebensmonate BasisElterngeld beziehen (Ausnahme: Alleinerziehende).
- Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
- ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.
- Ab dem 15. Lebensmonat muss das Elterngeld lückenlos bezogen werden. D. h., in jedem Monat muss von mindestens einem Elternteil Elterngeld beansprucht werden.
Frühchenregelung
Wenn Ihr Kind besonders früh geboren ist, können Sie einen Anspruch auf zusätzliche Lebensmonate BasisElterngeld haben. Dabei kommt es auf den ursprünglich errechneten Geburtstermin an:
- mind. 6 Wochen zu früh: ein zusätzlicher Lebensmonat BasisElterngeld
- mind. 8 Wochen zu früh: 2 zusätzliche Lebensmonate BasisElterngeld
- mind. 12 Wochen zu früh: 3 zusätzliche Lebensmonate BasisElterngled
- mind. 16 Wochen zu früh: 4 zusätzliche Lebensmonate BasisElterngeld
Für jeden Zusatz-Monat können Sie länger, über den 14. Lebensmonat hinaus, BasisElterngeld beziehen.
Neuregelung für die Geburten ab dem 01.04.2024
Es kann in nur einem Lebensmonat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate zeitgleich BasisElterngeld beansprucht werden.
Ausnahmen gelten für:
- Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wurden
- Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen
- Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten
Sie können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Lebensmonat zeitgleich, BasisElterngeld beziehen.
Die Höhe Ihres Elterngelds ist ebenfalls abhängig von der Bezugsvariante.
- Das Basiselterngeld beträgt mindestens EUR 300,00, höchstens 1.800.
- Das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus betragen mindestens EUR 150,00, höchstens 900,00.
Außerdem spielen bei der Höhe des Elterngeldes noch folgende Fragen eine Rolle:
- Wie viel Einkommen hatten Sie bisher?
- Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?
- Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
- Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
- Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zu Dauer und Höhe des Elterngeldbezugs sowie weitere Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld finden Sie im Familienportal des Bundes (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) unter:
Voraussetzungen
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen war im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr vor der Geburt) nicht höher als 250.000 Euro. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro.
Neue Einkommensgrenzen für Geburten/Haushaltsaufnahmen vom 01.04.2024 – 31.03.2025: 200.000 Euro (gilt für Alleinerziehende sowie Paare)
Neue Einkommensgrenzen für die Geburten/Haushaltsaufnahmen ab dem 01.04.2025: 175.000 Euro (gilt für Alleinerziehende sowie Paare)
Elterngeld können Sie bekommen
- für Ihr leibliches Kind,
- für das leibliche Kind Ihres Ehepartners oder Ihres Lebenspartners,
- für Ihr Adoptivkind,
- in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder.
Elterngeld kann jeder Elternteil nur einmal pro Kind beantragen. Auch bei Zwillingen, Drillingen und anderen Mehrlingen ist pro Elternteil nur ein Antrag möglich. Sie können Ihren Antrag auch gemeinsamen mit Ihrem Partner stellen.
Verfahrensablauf
Um Elterngeld erhalten zu können, stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle (zuständige Stelle).
Antrag online erstellen
Erstellen Sie Ihren Antrag in den Online-Portalen unter www.elterngeld.sachsen.de oder www.amt24.sachsen.de.
Sollten Sie die elektronische Unterschrift (BundID) nicht nutzen können, muss der unterzeichnete Antrag mit der Post nachgesandt werden. Erst dann liegt ein wirksam gestellter Antrag vor.
Antrag in Papierform einreichen
Alternativ zur Online-Erstellung können Sie die weiter unten stehenden Formulare verwenden. Die Anträge erhalten Sie aber auch bei Ihrer Elterngeldstelle oder den Bürgerbüros unseres Landkreises.
- Fügen Sie bitte die im Antrag geforderten Unterlagen und Nachweise an und unterschreiben den Antrag. Falls der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bekommen kann, muss er Ihren Antrag auch unterschreiben.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen persönlich oder per Post bei Ihrer Elterngeldstelle ein.
Bei fachlichen Fragen zum Ausfüllen des Antrages wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Elterngeldstelle. Bei technischen Fragen zum Online-Antrag steht Ihnen das Servicetelefon unter 0371/577 513 jeweils Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Änderungen mitteilen
Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben (etwa weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht/ reduziert haben, umgezogen sind oder eine neue Bankverbindung haben), müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen. Dies kann entscheidend sein, ob Ihnen noch Elterngeld zusteht oder ob Sie einen Teil zurückzahlen müssen.
Fristen
Beantragung
- frühestens nach Geburt Ihres Kindes
rückwirkende Zahlung
- maximal für 3 Lebensmonate
Hinweis
Sofern Sie bereits ab dem Tag der Geburt Elterngeld beantragen möchten, sollten Sie Ihren Antrag daher innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes stellen.
Kosten
keine
Ansprechpartner
SB Bundeseltern-/Landeserziehungsgeld (Tag der Geburt: 16.-31.,bei Selbstständigen, Bürgern o. StA BRD)
Sachgebiet Wohngeld, BAföG, Eltern-/Landeserziehungsgeld
Haus: C
(Standort: Delitzsch)
SB Bundeseltern-/Landeserziehungsgeld (Tag der Geburt: 01.-10.+16.-20., bei nicht Selbstständigen)
Sachgebiet Wohngeld, BAföG, Eltern-/Landeserziehungsgeld
(Standort: Oschatz)
SB Bundeseltern-/Landeserziehungsgeld (Tag der Geburt: 11.-15., 21.-31., bei nicht Selbstständigen)
Sachgebiet Wohngeld, BAföG, Eltern-/Landeserziehungsgeld
(Standort: Oschatz)
SB Bundeseltern-/Landeserziehungsgeld (Tag der Geburt: 01.-15., bei Selbstständigen, Bürgern o. StA BRD)
Sachgebiet Wohngeld, BAföG, Eltern-/Landeserziehungsgeld
(Standort: Oschatz)
Sachgebietsleiterin
Sachgebiet Wohngeld, BAföG, Eltern-/Landeserziehungsgeld
(Standort: Torgau)
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
- Antrag Elterngeld (für Geburten bis 31.03.2025)
- Informationsblatt zum Datenschutz
- Antrag Elterngeld (für Geburten ab 01.04.2025)
- Arbeitgeberformblatt
Bescheinigung für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld und/oder bei einer Teilzeiterwerbstätigkeit im Bezugszeitraum des Elterngeldes
Benötigte Unterlagen
Antrag
Bescheinigungen
- Geburtsurkunde mit Vermerk „Zur Beantragung von Elterngeld“ oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen (Lohnscheine, Bezügeabrechnungen)
- Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld (Arbeitgeberzuschuss)
- Steuerbescheid aus dem Kalenderjahr vor der Geburt
- Falls Sie während des Bezugs von Elterngeld erwerbstätig sind: Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten beziehungsweise Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbstständig sind sowie Nachweise über Ihr Einkommen, das Sie erhalten
Hinweis
Bitte reichen Sie die notwendigen Unterlagen in Kopie ein, es erfolgt kein Rückversand. Nur die Geburtsurkunde muss im Original vorgelegt werden.
Ihr Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Antrag.
Rechtsgrundlage
- §§ 1 bis 14 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG)