Allgemeine Informationen
Für den Bau und den Betrieb einer Erdwärmesondenanlage ist gemäß § 8 Abs. 1 WHG eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, da sowohl der Einbau der Anlage als auch der Entzug der Wärme aus dem Grundwasser durch den Sondenbetrieb erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen sind.
Für die Errichtung und Betrieb von Erdwärmekollektoren ist entscheidend, ob die Kollektoren im Schwankungsbereich eines Grundwasserleiters verlegt werden sollen. Im Einzelfall ist ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchzuführen.
Für den Bau und den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage ist ebenfalls gemäß § 8 Abs. 1 WHG eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen, da sowohl die Entnahme von Grundwasser zur thermischen Nutzung und als auch die Wiedereinleitung des genutzten Grundwassers erlaubnispflichtige Gewässerbenutzungen sind.
Voraussetzungen
Um bereits vor umfassender Planung feststellen zu lassen, ob am gewünschten Standort die Errichtung von Erdwärmeanlagen erlaubnisfähig ist, bzw. ob mit Tiefenbegrenzungen oder besonderen Anforderungen zu rechnen ist, wird empfohlen, eine Voranfrage zur Erlaubnisfähigkeit zu stellen. Dies ist formlos unter Angabe von Gemarkung und Flurstück, bzw. Adresse des gewünschten Standortes bei der unteren Wasserbehörde möglich.
Verfahrensablauf
Die Bohranzeige, der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis und die bergbaurechtliche Anzeige können elektronisch über das Internetportal ELBA.Sax vorgenommen werden.
Zuständigkeiten
Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die untere Wasserbehörde zuständig. Bohrungen, die tiefer als 100 m sind, müssen außerdem beim sächsischen Oberbergamt (SOBA) angezeigt werden.
Ansprechpartner
Leitender Sachbearbeiter Wassergefährdende Stoffe, JGS-Anlagen
Sachgebiet Wasser
Haus: 4
Sachbearbeiterin Trinkwasser, Grundwasser, wassergefährdende Stoffe
Sachgebiet Wasser
Haus: 4
Sachbearbeiterin Trinkwasser, Grundwasser, wassergefährdende Stoffe
Sachgebiet Wasser
Haus: 4
Sachbearbeiterin Planungsrecht
Sachgebiet Planungsrecht/Koordinierung
Haus: 4
04838 Eilenburg03421 758-3136
Sachbearbeiterin Trinkwasser, Grundwasser, wassergefährdende Stoffe
Sachgebiet Wasser
Haus: 4