Allgemeine Informationen
Der Erwerb und Umgang mit explosionsgefährdeten Stoffen bedarf einer Erlaubnis. Diese wird in der Regel für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Voraussetzungen
Voraussetzungen:
- vollendetes 21. Lebensjahr
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährdeten Stoffen
- Nachweis eines Bedürfnisses für die beabsichtigte Tätigkeit (Vorderladenschießen, Böllerschießen, Laden und Wiederladen von Patronenhülsen)
Zuständigkeiten
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).
Ansprechpartner
Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Torgau)
Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Torgau)
Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
Haus: B
(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)
Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
Haus: B
(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)
Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Oschatz)