Allgemeine Informationen
Die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke und die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen bedürfen gemäß § 10 Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) im Interesse einer ökologisch ausgewogenen Landschaftsgestaltung einer Genehmigung.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung erteilt die örtlich zuständige Untere Landwirtschaftsbehörde auf Antrag.
Zuständigkeiten
Untere Landwirtschaftsbehörde
Besucheradresse:
Fischerstraße 26
04860 Torgau
Ansprechpartner
Martina Rentzsch
Sachgebietsleiterin
Sachgebiet Landwirtschaft
Zimmer: 104