Allgemeine Informationen

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 01. März 2020 in Kraft trat, wurden die Rahmenbedingungen für eine gezielte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften, d.h. Hochschulabsolvent/-innen und Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung, aus Staaten außerhalb der Europäischen Union geschaffen. Das Gesetz sieht u.a. ein sog. beschleunigtes Fachkräfteverfahren vor, welches beim Vorliegen gesetzlicher Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, für die Einreise einer bestimmten Fachkraft eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zu einem Visum zu erhalten. Unter Vorlage dieser Vorabzustimmung wird das Visumsverfahren bei der Auslandsvertretung beschleunigt durchgeführt. Neben einer Beschäftigung als Fachkraft gilt das Verfahren aber auch für die Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung oder von Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie für eine Forschungstätigkeit. Die Ausländerbehörde Delitzsch ist für alle Arbeitgeber/-innen zuständig, die ihren Sitz im Landkreis Nordsachsen haben.

Ansprechpartner

Nadja Mohsen Zaher

Sachgebietsleiterin

Sachgebiet Integration

Haus: B

Christian Nieling

Amtsleiter

Amt für Migration und Ausländerrecht

Rechtsgrundlage

fachkraefteeinwanderungsgesetz.de