Allgemeine Informationen

Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen und gelten nur für die Dauer des Dienstverhältnisses (Dienstführerschein). Als Inhaber* einer Dienstfahrerlaubnis können Sie während der Dauer des Dienstverhältnisses eine "zivile" Fahrerlaubnis unter vereinfachten Voraussetzungen erhalten.

Bei der Erteilung der "zivilen" Fahrerlaubnis werden die folgenden Vorschriften nicht angewendet:

  • ärztliche Untersuchung und Untersuchung des Sehvermögens – es sei denn, dass in entsprechender Anwendung der Regelungen über die Geltungsdauer und Verlängerung von Fahrerlaubnissen eine Untersuchung erforderlich ist
  • Sehtest
  • Befähigungsprüfung
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Vorschriften über die Ausbildung

Dasselbe gilt bei Vorlage einer Bescheinigung der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei, aus der hervorgeht, für welche Klasse von Kraftfahrzeugen die Dienstfahrerlaubnis erteilt war.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

 

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie - nach vorheriger Terminvereinbarung - persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Fristen

keine

Kosten

Erteilung mit Probezeit (44,70 )

  • gegebenenfalls Auslagen für den Versand des Führerscheins

Erteilung ohne Probezeit (43,90 )

  • gegebenenfalls Auslagen für den Versand des Führerscheins

Ansprechpartner

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde

Dienstführerschein

  • oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den ehemaligen Besitz der Dienstfahrerlaubnis

ziviler Führerschein (falls vorhanden)

biometrisches Foto

beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, C, CE zusätzlich

  • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich

  • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)

Rechtsgrundlage

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein
  • § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Dienstfahrerlaubnis
  • § 27 FeV – Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 145,126/1 bzw. 126/2, 201, 202.1