Allgemeine Informationen
Der Landkreis Nordsachsen ist nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständige untere Unterbringungsbehörde für asylsuchende Menschen und Geflüchtete, die dem Landkreis Nordsachsen durch den Freistaat Sachsen zugewiesen werden. Finanziert wird die inhaltliche Ausgestaltung der Flüchtlingssozialarbeit vom Freistaat Sachsen.
Die Flüchtlingssozialarbeit ist für die Beratung und Begleitung asylsuchender Menschen sowohl bei Behördengängen als auch zu Terminen der Gesundheitsversorgung, Kita, Schule oder bei der Arbeitssuche zuständig. Die Flüchtlingssozialarbeitenden bieten übergangsweise auch anerkannten Geflüchteten Unterstützung bei der Erstorientierung in der Region an, begleiten sie und fördern deren selbstständiges Leben. Weiterhin vernetzen sich die Flüchtlingssozialarbeitenden mit den Akteur/-innen der Integrations- und Migrationsarbeit im Landkreis Nordsachsen durch Mitarbeit in regionalen Netzwerken. Im Landkreis Nordsachsen sind vier Träger der freien Wohlfahrtspflege aktiv, die vor Ort in neun Zuständigkeitsbereichen Flüchtlingssozialarbeit anbieten. Die Koordinierung erfolgt durch das Sachgebiet Integration.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiterin
Sachgebiet Integration
Haus: C
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Rechtsgrundlage
Sächsische Kommunalpauschalenverordnung: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17988?redirect_succesor_allowed=1
Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/9524-Saechsisches-Fluechtlingsaufnahmegesetz
Asylbewerberleistungsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html