Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Projektförderung werden Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienbildung gemäß den §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII im Landkreis Nordsachsen gefördert. Ziel ist es, so ein bedarfsgerechtes Leistungsangebot im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und der Familienbildung zu etablieren.
Eine besondere Bedeutung hat bei der Umsetzung der Förderrichtlinie die außerschulischen Jugendbildungsarbeit. Förderfähig sind Maßnahmen zur Sicherung und Unterstützung flächendeckender, bedarfsgerechter und qualitativer Angebote.
Für folgende Bereiche kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden:
- Förderung von Freizeiten
- Durchführung von einzelnen Maßnahmen/Projekten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienbildung
- Beschaffung von Gegenständen für Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit und Renovierungsmaterial für Kinder- und Jugendfreizeitstätten
- Sachausgabenzuschuss für Kinder- und Jugendfreizeitstätten in Trägerschaft von freien Trägern der Jugendhilfe
- Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienbildung
- Förderung der Jugendverbandsarbeit
Voraussetzungen
Die zu fördernden Maßnahmen müssen sich an Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre sowie Familien (für Projekte nach § 16 SGB VIII) wenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Nordsachsen haben.
Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (nach § 75 SGB VIII), eingetragene Vereine (unter Beachtung des § 74 SGB VIII), Kommunen (unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzipes) sowie Jugendinitiativen, Jugendverbände und Jugendgruppen (unter Beachtung des § 74 SGB VIII) die im Landkreis Nordsachsen ihren Wirkungskreis haben.
Die Anträge sind mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme, jedoch spätestens am 30. September des jeweiligen Jahres, einzureichen. Ein sozialpädagogisches Konzept, ein detailliertes Programm sowie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan sind Bestandteil des Antrages.
Ansprechpartner
SB Fördermittel
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
SB Fördermittel
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Rechtsgrundlage
§§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII