Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Projektförderung werden Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienbildung gemäß den §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII im Landkreis Nordsachsen gefördert. Die zu fördernden Maßnahmen müssen sich an Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre sowie Familien (für Projekte nach § 16 SGB VIII) wenden, die ihren ständigen Wohnsitz im Landkreis Nordsachsen haben.

Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinie sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (nach § 75 SGB VIII), eingetragene Vereine (unter Beachtung des § 74 SGB VIII), Kommunen (unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzipes) sowie Jugendinitiativen, Jugendverbände und Jugendgruppen (unter Beachtung des § 74 SGB VIII) die im Landkreis Nordsachsen ihren Wirkungskreis haben.
Die Anträge sind mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme, jedoch spätestens am 30. September des jeweiligen Jahres, einzureichen. Ein sozialpädagogisches Konzept, ein detailliertes Programm sowie ein Ausgaben- und Finanzierungsplan sind Bestandteil des Antrages.

Ansprechpartner

Katja Großer

SB Fördermittel

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Zimmer: FNP, EG, 0.006

Detlev Köhler

SB Fördermittel

SG Wirtschaftliche Jugendhilfe

Zimmer: FNP, 1.OG, 1.032

Benötigte Unterlagen