Allgemeine Informationen
Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der Förderrichtlinie: Jugendpauschale Zuwendungen für Angebote und Leistungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Jugendgerichtshilfe sowie für Familienbildung und familienunterstützende Beratung.
Das Landratsamt Nordsachsen ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe neben der Planungsverantwortung zuständig für die Weiterleitung der Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden auf Antrag bis zum 01.07. des Vorjahres.
Ansprechpartner
Katja Großer
SB Fördermittel
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Josephine Jülich
SB Fördermittel
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Benötigte Unterlagen
Dokumente
- Jugendpauschale - Belegliste Fachkraftförderung
- Jugendpauschale - Verwendungsnachweis Fachkraftförderung
- Jugendpauschale - Antrag Fachkraftförderung
- Richtlinie Fachkraftförderung Kinder- u. Jugendarbeit
- Jugendpauschale Förderrichtlinie