Allgemeine Informationen
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen. Gefördert werden Angebote an und in allgemeinbildenden Schulen.
Das Landratsamt Nordsachsen ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe neben der Planungsverantwortung zuständig für die Weiterleitung der Mittel in öffentlich-rechtlicher Form an anerkannte Träger der Jugendhilfe auf Antrag bis zum 01.07. des Vorjahres.
Ansprechpartner
Katja Großer
SB Fördermittel
Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Benötigte Unterlagen
Dokumente
- Richtlinie Fachkraftförderung Kinder- u. Jugendarbeit
- Schulsozialarbeit - Antrag Fachkraftförderung
- Schulsozialarbeit - Belegliste Fachkraftförderung
- Schulsozialarbeit - Förderrichtlinie
- Schulsozialarbeit - Verwendungsnachweis Fachkraftförderung