Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

Finden Sie den verloren geglaubten oder gestohlenen Führerschein nach der Ausstellung des Ersatzführerscheins wieder, müssen Sie diesen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Bearbeitungsdauer

bis zu sechs Wochen

Voraussetzungen

  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • bei Verlust: Verlustanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde (In der Regel wird eine kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung verlangt.)

 

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie - nach vorheriger Terminvereinbarung - persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Fristen

keine

Kosten

Ausfertigung des Ersatzführerscheins (von 39,70 Euro bis 70,10 Euro )

ohne eidesstattliche Verisicherung (39,40 Euro )

gegebenenfalls: mit eidesstattlicher Versicherung (70,10 Euro )

Ansprechpartner

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

gegebenenfalls: Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde

biometrisches Foto

Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat

Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Nordsachsen ausgestellt wurde und wenn er keine Angaben dazu enthält, wann Ihnen welche Fahrerlaubnis erteilt worden ist.

Rechtsgrundlage

  • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein
  • § 4 Absatz 2 und § 25 Absatz 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nrn. 202.4, 256 und 202.7