Allgemeine Informationen
Eine Neuausstellung des Führerscheins bei einer Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen zusätzlich durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen.
Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen. Wünschen Sie also eine Namensänderung im Führerschein, wird ein neuer Kartenführerschein (im Scheckkartenformat) ausgestellt und der alte Führerschein eingezogen.
Verfahrensablauf
- Wenn Sie einen neuen Führerschein wünschen, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde - nach vorheriger Terminvereinbarung - persönlich stellen. Da Sie eine Unterschrift leisten müssen, können Sie sich hierbei nicht vertreten lassen.
- Den neuen Kartenführerschein erhalten sie dann auf dem von Ihnen gewünschten Wege. Sie können das Dokument abholen, durch einen Bevollmächtigten abholen lassen oder es sich zusenden lassen. Darüber entscheiden Sie bereits bei Antragstellung.
Hinweis: Vereinzelt gibt es bereits Behörden, bei denen eine Antragstellung auch elektronisch möglich ist. Die notwendige Unterschrift wird dann bei der Abholung geleistet.
Fristen
keine
Kosten
Führerscheintausch bei Datenänderung (17,90 bis 35,80 )
gegebenenfalls Auslagen für den Versand des Führerscheins
Ansprechpartner
03421/758 5100
Straßenverkehrsamt
04509 Delitzsch03421/758 5100
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Online-Dienste
Benötigte Unterlagen
alter Führerschein
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde
wenn die Namensänderung im Personaldokument noch nicht eingetragen ist, zusätzlich:
- bei Heirat: Heiratsurkunde
- bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
biometrisches Foto
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (nur bei Abholung möglich)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des oder der Bevollmächtigten
Rechtsgrundlage
- § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Ausfertigung des Führerscheins
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 202.4