Allgemeine Informationen
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel diese herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr) reinigen, brauchen Sie vor erstmaliger Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes.
Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.
Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (nach dem Bundesseuchengesetz). Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Teilnahme erfolgt nach vorheriger Anmeldung.Vereinbaren Sie bitte einen Termin online. Den entsprechenden Link finden Sie hier: Online-Anmeldung Gesundheitsausweis (externer Link, Sie werden weitergeleitet).
Die Belehrung findet auf Deutsch statt. Wenn Sie nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen, ist ein Dolmetscher nötig. Diesen müssen Sie beauftragen. Ist kein Dolmetscher anwesend, kann die Bescheinigung für die Belehrung nicht ausgestellt werden.
- Dauer der Veranstaltung: ca. 1 Stunde
Veranstaltungsorte:
Torgau
Südring 17
jeden Dienstag um 15:00 Uhr
Delitzsch
Richard-Wagner-Straße 7a
jeden Mittwoch um 15:00 Uhr
Oschatz
Friedrich Naumann Promenade 9
jeden Donnerstag um 15:00 Uhr
Eilenburg
Dr.-Belian-Straße Haus 4
jeden ersten Dienstag im Monat um 15:00 Uhr
Voraussetzungen
Sie wollen im lebensmittelherstellenden oder -verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie arbeiten oder sich selbstständig machen.
Zudem müssen Sie im Landkreis Nordsachsen wohnen (Meldeadresse).
Kosten
Gebühr (37 Euro )
Die Gebühr wird sofort erhoben - nur in Ausnahmefällen auf Rechnung.
Ansprechpartner
Fachkraft für Hygieneüberwachung
Sachgebiet Hygiene
Haus: A
(Bereich: Delitzsch-Eilenburg)
Fachkraft für Hygieneüberwachung
Sachgebiet Hygiene
Haus: A
(Bereich: Delitzsch-Eilenburg)
Hygieneingenieurin
Sachgebiet Hygiene
(Bereich: Torgau)
Fachkraft für Hygieneüberwachung
Sachgebiet Hygiene
(Bereich: Torgau)
Hygieneingenieur
Sachgebiet Hygiene
(Bereich: Oschatz)
Benötigte Unterlagen
ein gültiger Ausweis mit Foto (Reisepass oder Personalausweis)
- ein Stift
Rechtsgrundlage
- § 43 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) – Belehrung
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 73, Tarifstelle 2.1