Allgemeine Informationen
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel diese herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr) reinigen, brauchen Sie vor erstmaliger Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes.
Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.
Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (nach dem Bundesseuchengesetz). Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Voraussetzungen
Sie wollen im lebensmittelherstellenden oder -verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie arbeiten oder sich selbstständig machen.
Zudem müssen Sie im Landkreis Nordsachsen wohnen (Meldeadresse).
Verfahrensablauf
Online-Belehrung
Die Belehrung für das Gesundheitszeugnis ist auch online möglich (ausgenommen gebührenbefreite Teilnehmende). Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Online-Belehrung getätigte Gebühren vom Gesundheitsamt nicht zurückerstattet werden.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen hat das Technologiezentrum Glehn, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn (TZG) mit der Durchführung der Online-Belehrungen beauftragt. Die fachlichen Inhalte sind vom Gesundheitsamt geprüft und genehmigt.
Belehrungen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr möglich.
Der Belehrungsfilm ist deutschsprachig und bietet die Möglichkeit, 19 verschiedene Fremdsprachen als Untertitel auszuwählen. Auch das Merkblatt zur Belehrung steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
Ablauf:
Für technische Fragen vor, während und nach der Online-Belehrung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02182/850765.
Sie melden sich über folgenden Link kostenpflichtig zur Infektionsschutzbelehrung an und erhalten anschließend eine Bestätigungsmail zu Ihrer Terminbuchung: zur Online-Gesundheitsbelehrung (externer Link, Sie werden weitergeleitet).
Zum Zeitpunkt des Belehrungstermins muss zuerst eine Videoidentifikation erfolgen, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
Laden Sie aus diesem Grund bitte rechtzeitig vor dem Belehrungstermin das bei der Anmeldung ausgewählte Videoidentifikationsverfahren (tzg Video-Ident, Ginlo oder Signal) aus einem Webstore für IOS oder Android auf Ihr Smartphone.
Wir empfehlen die Verwendung der APP “tzg Video-Ident“.
Sie benötigen zudem ein gültiges Ausweisdokument und eine stabile Internetverbindung.
Bei Nutzung der “tzg Video-Ident“ APP zur Videoidentifikation:
Öffnen Sie die APP “tzg Video-Ident“ 10 Minuten vor dem gebuchten Belehrungstermin. Nutzen Sie hierzu den Code, den Sie nach Ihrer Anmeldung per E-Mail erhalten haben. Halten Sie Ihr Ausweisdokument bereit und warten Sie im Wartebereich der APP, bis Sie von einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn kontaktiert werden. Sollten Sie sich zum Zeitpunkt des Termins nicht im Wartebereich der APP aufhalten, stellen wir keinen weiteren Kontakt her (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung).
Bei Nutzung anderer Kommunikationstools (Ginlo oder Signal) zur Videoidentifikation:
Sie werden zum gebuchten Termin (+/- 10 Minuten) von einem Lernprozessbegleiter / einer Lernprozessbegleiterin des Technologiezentrums Glehn angerufen. Halten Sie Ihren Ausweis bereit. Sind Sie nach drei Anrufversuchen nicht erreichbar, werden wir keinen weiteren Kontakt herstellen (siehe Terminversäumnis in der Anmeldebestätigung).
Sie zeigen Ihr Ausweisdokument in die Kamera.
Zum Start der Belehrung öffnen Sie jetzt bitte durch Anklicken folgenden Link auf Ihrem Smartphone oder PC: https://gotzg.de(externer Link, Sie werden weitergeleitet). Wir erklären Ihnen kurz den weiteren Ablauf.
Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Bitte verbleiben Sie bis zum Ende der Belehrung in der ausgewählten Sprache. Fremdsprachen werden teilweise als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
Diese beginnt mit dem ca. 20-minütigen Belehrungsfilm. Bitte sehen Sie sich den Film bis zum Ende an.
Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung bis zum Ende aufmerksam durch.
Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Die acht Fragen beziehen sich auf den Film und das Merkblatt. Es gibt jeweils nur eine richtige Antwort. Der Test kann bei Bedarf wiederholt werden.
Abschließend geben Sie eine Erklärung zum Tätigkeitsverbot* im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ab.
Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tzg.online.
Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird sie Ihnen per E-Mail zugesendet. Bitte speichern Sie das Dokument an einem sicheren Ort ab.
Die Online-Belehrung dauert ca. 40 Minuten.
Belehrung in Präsenz
Die Belehrung in Präsenz erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin online unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/landkreis-nordsachsen/beteiligung/themen/1037892.
Kostenfreiheit gemäß SächsKVZ besteht für:
- Schüler für verbindliche Schulveranstaltungen für die eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 IfSG benötigt wird,
- Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr, solange dieses nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist, für verbindliche Schulveranstaltungen, für die eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 IfSG benötigt wird,
- Arbeitslose, die die Bescheinigung für eine Umschulungsmaßnahme benötigen, falls die Arbeitsverwaltung dafür die Kosten nicht übernimmt, sowie
- Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten, soweit der Arbeitgeber dafür die Kosten nicht übernimmt.
Zur Prüfung der Kostenfreiheit muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Veranstaltungsorte:
Torgau
jeden dritten Dienstag im Monat (15:00 Uhr)
Delitzsch
jeden letzten Mittwoch eines Monats (15:00 Uhr)
Oschatz
jeden ersten Donnerstag im Monat (15:00 Uhr)
Die Präsenzbelehrung findet auf Deutsch statt. Wenn Sie nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen, ist ein Dolmetscher nötig. Diesen müssen Sie beauftragen. Ist kein Dolmetscher anwesend, kann die Bescheinigung für die Belehrung nicht ausgestellt werden.
Die Veranstaltung dauert ca. 60 Minuten.
Kosten
Gebühr online oder in Präsenz (37 )
Bei der Online-Belehrung stehen Ihnen nachfolgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Kreditkarte
- PayPal
- Überweisung per Vorkasse (Nur möglich über die Hotline 02182 - 8507 - 65 – Terminbuchung erst nach Zahlungseingang – Bearbeitungszeit ca. 4 Tage)
Bei der Präsenzveranstaltung erfolgt die Bezahlung am Kassenautomat in bar oder mit EC-Karte - nur in Ausnahmefällen auf Rechnung.
Ansprechpartner
Sachbearbeiterin Hygiene-/Gesundheitsaufsicht
Sachgebiet Hygiene
Haus: A
Fachkraft für Hygieneüberwachung
Sachgebiet Hygiene
Fachkraft für Hygieneüberwachung
Sachgebiet Hygiene
Haus: A
Fachkraft für Hygieneüberwachung
Sachgebiet Hygiene
Haus: A
Benötigte Unterlagen
je nach Online- oder Präsenzbelehrung
Online:
- ein internetfähiges Endgerät mit freigeschalteter Kamera oder Webcam,
- einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und
- bei Minderjährigen die unterschriebene Erklärung der Sorgeberechtigten (wird bei Anmeldung über das Belehrungsportal des TZG zur Verfügung gestellt), welche als Foto oder Scan per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de zu übermitteln ist.
Präsenz:
- einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis,
- einen Stift und
- bei Minderjährigen die unterschriebene Erklärung der Sorgeberechtigten (steht im Bürgerbeteiligungsportal als Download zur Verfügung).
Rechtsgrundlage
- § 43 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) – Belehrung
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 73, Tarifstelle 2.1