Allgemeine Informationen

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel diese herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr) reinigen, brauchen Sie vor erstmaliger Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes

Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (nach dem Bundesseuchengesetz). Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Voraussetzungen

Sie wollen im lebensmittelherstellenden oder -verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie arbeiten oder sich selbstständig machen.
Zudem müssen Sie im Landkreis Nordsachsen wohnen (Meldeadresse).

Verfahrensablauf

Online-Belehrung

Die Belehrung für das Gesundheitszeugnis ist auch online möglich (ausgenommen gebührenbefreite Teilnehmende). Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Online-Belehrung getätigte Gebühren vom Gesundheitsamt nicht zurückerstattet werden.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Nordsachsen hat das Technologiezentrum Glehn, Hauptstraße 76, 41352 Korschenbroich-Glehn (TZG) mit der Durchführung der Online-Belehrungen beauftragt. Die fachlichen Inhalte sind vom Gesundheitsamt geprüft und genehmigt.

Belehrungen sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr möglich.

Der Belehrungsfilm ist deutschsprachig und bietet die Möglichkeit, 19 verschiedene Fremdsprachen als Untertitel auszuwählen. Auch das Merkblatt zur Belehrung steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Ablauf:

Für technische Fragen vor, während und nach der Online-Belehrung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Technologiezentrums Glehn unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 02182/850765.

  1. Melden Sie sich über den folgenden Link an und wählen einen Termin aus: zur Online-Gesundheitsbelehrung (externer Link, Sie werden weitergeleitet)
  2. Starten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin und öffnen Sie folgenden Link: https://gotzg.de
  3. Sobald Sie angerufen werden, erfolgt durch eine Live-Schaltung per Videoanruf unter Verwendung des von Ihnen ausgewählten Kommunikationstools (Signal, Ginlo) die Prüfung der Identität - dafür zeigen Sie sich und Ihren Ausweis zum Abgleich über Ihre Kamera.
  4. Sie erhalten danach einen Anmelde-Code, mit dem Sie in den folgenden 10 Minuten die Belehrung starten können. Sie können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten.
  5. Sie sehen sich nun den 20-minütigen Belehrungsfilm an. Im Anschluss lesen Sie sich das Merkblatt zur Belehrung durch. Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
  6. Nach Abschluss der Belehrung erhalten Sie - sofern alle benötigten Dokumente vorliegen - Ihre Bescheinigung zum Download. Die Bescheinigung muss durch Sie ausgedruckt werden und ist ohne Unterschrift gültig. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Zusendung Ihrer Bescheinigung per E-Mail.

Die Online-Belehrung dauert ca. 40 Minuten.

Belehrung in Präsenz

Die Belehrung in Präsenz erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin online unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/landkreis-nordsachsen/beteiligung/themen/1037892

Kostenfreiheit gemäß SächsKVZ besteht für:

  • Schüler für verbindliche Schulveranstaltungen für die eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 IfSG benötigt wird,
  • Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr und Berufsgrundbildungsjahr, solange dieses nicht Teil der regulären Berufsausbildung ist, für verbindliche Schulveranstaltungen, für die eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 IfSG benötigt wird,
  • Arbeitslose, die die Bescheinigung für eine Umschulungsmaßnahme benötigen, falls die Arbeitsverwaltung dafür die Kosten nicht übernimmt, sowie
  • Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten, soweit der Arbeitgeber dafür die Kosten nicht übernimmt.

Zur Prüfung der Kostenfreiheit muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. 

Veranstaltungsorte:

Torgau 
jeden dritten Dienstag im Monat (15:00 Uhr)

Delitzsch
jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat (15:00 Uhr)

Oschatz 
jeden ersten Donnerstag im Monat (15:00 Uhr)

Eilenburg 
jeden ersten Dienstag im Monat (15:00 Uhr)

Die Präsenzbelehrung findet auf Deutsch statt. Wenn Sie nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen, ist ein Dolmetscher nötig. Diesen müssen Sie beauftragen. Ist kein Dolmetscher anwesend, kann die Bescheinigung für die Belehrung nicht ausgestellt werden.

Die Veranstaltung dauert ca. 60 Minuten.

Kosten

Gebühr online oder in Präsenz (37 )

Bei der Online-Belehrung erfolgt die Bezahlung über PayPal.

Bei der Präsenzveranstaltung erfolgt die Bezahlung am Kassenautomat in bar oder mit EC-Karte - nur in Ausnahmefällen auf Rechnung.

Ansprechpartner

Mike Peuser

Fachkraft für Hygieneüberwachung

Sachgebiet Hygiene

Haus: A

(Bereich: Delitzsch-Eilenburg)

Sandra Wolf

Fachkraft für Hygieneüberwachung

Sachgebiet Hygiene

Haus: A

(Bereich: Delitzsch-Eilenburg)

Gudrun Pauksch

Hygieneingenieurin

Sachgebiet Hygiene

(Bereich: Torgau)

Jennifer Kunze

Fachkraft für Hygieneüberwachung

Sachgebiet Hygiene

(Bereich: Torgau)

Mathias Rother

Hygieneingenieur

Sachgebiet Hygiene

(Bereich: Oschatz)

Benötigte Unterlagen

je nach Online- oder Präsenzbelehrung

Online:

  • ein internetfähiges Endgerät mit freigeschalteter Kamera oder Webcam,
  • einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und
  • bei Minderjährigen die unterschriebene Erklärung der Sorgeberechtigten (wird bei Anmeldung über das Belehrungsportal des TZG zur Verfügung gestellt), welche als Foto oder Scan per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de zu übermitteln ist.

Präsenz:

  • einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis,
  • einen Stift und
  • bei Minderjährigen die unterschriebene Erklärung der Sorgeberechtigten (steht im Bürgerbeteiligungsportal als Download zur Verfügung).

Rechtsgrundlage

  • § 43 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) – Belehrung
  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 73, Tarifstelle 2.1