Allgemeine Informationen

Wenn Sie bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommen (zum Beispiel Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (zum Beispiel Geschirr) reinigen, brauchen Sie vor Beginn Ihrer erstmaligen Tätigkeit im Lebensmittelbereich eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes

Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.

Hinweis: Diese Bescheinigung ersetzt die früheren Gesundheitszeugnisse (nach dem Bundesseuchengesetz). Wenn Sie bereits über ein Gesundheitszeugnis verfügen, müssen Sie an keiner Belehrung teilnehmen. Die alten Zeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Die Teilnahme erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Vereinbaren Sie bitte einen Termin online im Beteiligungsportal des Landkreises oder telefonisch unter der Rufnummer
03421 758 6307.

  • Dauer der Veranstaltung: ca. 1 Stunde

Veranstaltungsorte:

Torgau
Südring 17
jeden Dienstag um 16:30 Uhr

Delitzsch
Richard-Wagner-Straße 7a
jeden Mittwoch um 15:00 Uhr

Oschatz
Friedrich Naumann Promenade 9
jeden Donnerstag um 15:00 Uhr

Eilenburg
Dr.-Belian-Straße Haus 4
jeden ersten Dienstag im Monat um 14:30 Uhr

Voraussetzungen

Sie wollen im lebensmittelherstellenden oder -verarbeitenden Gewerbe, im Lebensmittelhandel oder in der Gastronomie arbeiten oder sich selbstständig machen.
Zudem müssen Sie im Landkreis Nordsachsen wohnen (Meldeadresse).

Kosten

Gebühr (37 Euro )

Die Gebühr wird sofort erhoben - nur in Ausnahmefällen auf Rechnung. 

Ansprechpartner

Gesundheitszeugnis-Hotline

Gesundheitsamt

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

ein gültiger Ausweis mit Foto (Reisepass oder Personalausweis)

  • ein Stift
  • eine Mund-Nasenbedeckung

Rechtsgrundlage

  • § 43 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) – Belehrung
  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 73, Tarifstelle 2.1