Allgemeine Informationen
Bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund.
Hierzu zählen unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.
Eine Terminvereinbarung (Online-Terminvereinbarung) wird dringend empfohlen. Vormittags kann die Kfz-Zulassung auch ohne Termin besucht werden. Dabei kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Voraussetzungen
Hinweis: Bei einigen Anliegen wird gegebenenfalls der Zulassung eine situationsbestimmte Einzelfallentscheidung zu Grunde gelegt. Um die Vollständigkeit der Unterlagen bei Beantragung zu gewährleisten, wird darum gebeten, vorher telefonisch oder per E-Mail (kfz-zulassung@lra-nordsachsen.de) den Kontakt zur Zulassungsbehörde aufzunehmen.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens müssen Sie als Halter bei der Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, wenn eine erstmalige Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragt wird (zum Beispiel bei Einfuhr). Die Identprüfung des Fahrzeuges vor Ort entfällt, wenn diese von einem Sachverständigen (DEKRA, TÜV, KÜS, …) nachweislich durchgeführt wurde.
Wunschkennzeichen
Wenn Sie das grüne Kennzeichen als Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Beantragung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
Abstemplung der Kennzeichen
Steht der Zuteilung eines grünen Kennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.
Hinweis: Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Fristen
keine
Kosten
Kosten (31,40 bis 70,90 )
für ein Wunschkennzeichen (zusätzlich )
- für die Zuteilung des Wunschkennzeichens: EUR 10,20
- für eine Vorabreservierung (gegebenenfalls): EUR 2,60
Ansprechpartner
03421/758 5100
Straßenverkehrsamt
04509 Delitzsch03421/758 5100
Formulare & Online-Dienste
Formulare
Benötigte Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Original) mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden und Gebührenrückständen (Formulare & Online-Dienste)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
bei Minderjährigen: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
gültiger Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
bisherige Kennzeichen (außer wenn stillgelegt)
wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde: zusätzlich die Abmeldebescheinigung
Versicherungsbestätigung
gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Formulare & Online-Dienste)
Hinweise
Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.
Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einem ausgefüllten Muster aus Papier (ehemalige Bezeichnung: "Doppelkarte") oder aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Rechtsgrundlage
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
- § 10 Absatz 2 FZV – besondere Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)