Allgemeine Informationen
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen werden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Dessen Vorsitzender und ehrenamtliche Mitglieder sind in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren (§ 192 BauGB). Im Freistaat Sachsen werden die Gutachterausschüsse auf der Grundlage der Sächsischen Gutachterausschussverordnung bei den Kreisfreien Städten und bei den Landkreisen gebildet. Die Mitglieder des Gutachterausschusses im Landkreis Nordsachsen wurden für die Dauer von 5 Jahren vom Landrat bestellt.
Die wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses sind:
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken.
- die Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung bei Rechtsverlust (Enteignung) und für andere Vermögensnachteile,
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten.
Vorschrift: Gutachterausschussverordnung
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat folgende Aufgaben:
- Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung
- Vorbereitung der Wertermittlungen für Gutachten sowie der Ermittlung der Bodenrichtwerte, der Anfangs- und Endwerte nach § 154 Abs. 2 BauGB, der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten nach § 193 Abs. 5 BauGB und der für die Erfüllung der Aufgaben nach § 12 Abs. 2 SächsGAVO erforderlichen Daten,
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und zu Bodenrichtwerten.
Kosten
Eventuelle Gebühren ergeben sich aus der Kostensatzung des Landkreises Nordsachsen.
Ansprechpartner
Sachgebietsleiter Katasterführung und Vorsitzender des Gutachterausschusses Nordsachsen
Zimmer: 2.23
Leiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Zimmer: 2.25
Sachbearbeiter Gutachterausschuss
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Zimmer: 2.25