Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich in einem der nachstehenden Heilberufe niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Ändern sich personenbezogene Daten, verlegen Sie Ihre Praxis oder geben Sie die Tätigkeit auf, ist dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

Anzeigepflichtig ist die Tätigkeit in diesen Heilberufen:

  • Arzt oder Ärztin
  • Zahnarzt oder Zahnärztin
  • Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder -therapeutin
  • Apotheker oder Apothekerin
  • Heilpraktiker oder Heilpraktikerin
  • Altenpfleger oder Altenpflegerin
  • Diätassistent oder Diätassistentin
  • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -krankenpflegerin
  • Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
  • Logopäde oder Logopädin
  • Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin
  • Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin
  • Orthoptist oder Orthoptistin
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent oder Assistentin
  • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin
  • Pflegefachmann/-frau
  • Podologe oder Podologin
  • Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent oder Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
  • Medizinisch-technischer Radiologieassistent oder Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Medizinisch-technischer Assistent oder Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
  • Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder
  • als selbstständig tätiger Desinfektor oder selbstständig tätige Desinfektorin

Voraussetzungen

  • Ihr Beruf entspricht einem der aufgeführten Heilberufe
  • Sie möchten eine selbstständige Tätigkeit in diesem Beruf aufnehmen oder sind mit dieser bereits beim Gesundheitsamt gemeldet

Verfahrensablauf

Anzeigen zu Ihrer heilberuflichen Tätigkeit können Sie dem Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich übermitteln.

Nutzen Sie dazu bitte die hinterlegten Formulare (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Berechtigung zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung als Kopie in beglaubigter Form bzw. Vorlage im Original
  • Nachweis der ausreichenden Versicherung gegen Haftpflichtansprüche (Berufshaftpflichtversicherung)

Das Gesundheitsamt überprüft Ihre Anzeige.

Bei Aufnahme der Tätigkeit wird Ihnen in der Regel eine Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige (zur Vorlage bei den Krankenkassen) und ein Gebührenbescheid erstellt.

Sollte diese Bescheinigung nicht nötig sein, so geben Sie dies bitte an.

Fristen

Anzeige

  • vor Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

Gebühren für Bescheinigung (30,00 )

Ansprechpartner

Thomas Ihbe

Sachgebietsleiter Verwaltung Krisenmanagement

Sachgebiet Verwaltung/Krisenmanagement

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Anzeigeformular

  • Einverständniserklärung Datenschutz für das Gesundheitsamt
  • Einverständniserklärung Datenschutz zur Vorlage bei den Krankenkassen
  • Berechtigung zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung als Kopie in beglaubigter Form bzw. Vorlage im Original
  • Nachweis der ausreichenden Versicherung gegen Haftpflichtansprüche (Berufshaftpflichtversicherung)

Rechtsgrundlage