Allgemeine Informationen
Meldepflichtige Krankheiten
Bei bestimmten Krankheiten besteht für Ärzte eine Meldepflicht nach dem IfSG und der sächsischen IfSGMeldeVO an das Gesundheitsamt. Die namentliche Meldung schließt den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung selbst sowie den Tod ein.
Verfahrensablauf
Das vollständig ausgefüllte Meldeformular senden Sie bitte an:
Infektionsmeldungen@lra-nordsachsen.de oder per Fax an 03421 758-856399.
Ansprechpartner
Gudrun Pauksch
Hygieneingenieurin
Sachgebiet Hygiene