Allgemeine Informationen
Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die Untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.
Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.
Weiterführende Informationen
- Wald und Forstwirtschaft - Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Hinweise (Besonderheiten)
Jugendjagdschein
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein für ein Jagdjahr. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Die Begleitpersonen muss jagdlich erfahren sein.
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um Beachtung der allgemeinen Sprechzeiten.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG)
Verfahrensablauf
Den Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen; zur Erstbeantragung sollten Sie persönlich vorsprechen.
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Jagdschein erstellt.
Die Behörde händigt Ihnen das Dokument persönlich aus oder stellt Ihnen dieses mit der Post zu.
Beauftragen Sie eine andere Person mit der Abholung, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.
Zuständigkeiten
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).
Fristen
Gültigkeit
Jahresjagdschein: bis zu 3 Jagdjahre
Tagesjagdschein: 14 Tage
Jugendjagdschein: 1 Jagdjahr
Dauer Jagdjahr
01.04. - 31.03.
Hinweis
Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
Kosten
Verwaltungsgebühr
- Jahresjagdschein: EUR 55,00
- Tagesjagdschein: EUR 20,00
- Jugendjagdschein: EUR 15,00
Jagdabgabe (zusätzlich)
- Jahresjagdschein: EUR 20,00 / Gültigkeitsjahr
- Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 10,00
Ansprechpartner
Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Torgau)
Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Torgau)
Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
Haus: B
(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)
Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
Haus: B
(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)
Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Oschatz)
Benötigte Unterlagen
Sachkundenachweis (Jägerprüfungszeugnis)
zwei Lichtbilder
Personalausweis
Nachweis einer geltenden Jagdhaftpflichtversicherung
- mit einer Deckung von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden
Rechtsgrundlage
- § 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG) – Allgemeines zum Jagdschein
- § 16 BJagdG – Jugendjagdschein
- § 17 BJagdG – Versagung des Jagdscheins
- § 5 Waffengesetz (WaffG) – Zuverlässigkeit
- § 6 WaffG – Persönliche Eignung
- § 16 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) – Jagdschein, Jägerprüfung und Falknerprüfung
- § 17 SächsJagdG – Jagdabgabe
- § 1 Sächsische Jagdverordnung (SächsJagdVO) – Jagdabgabe
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 57, Tarifstelle 13