Allgemeine Informationen
Um Jugendlichen bedarfsgerechte Angebote im Landkreis machen zu können, wird die Jugendarbeit gefördert, ebenso Weitwerbildungen des entsprechenden Fachpersonals.
Dabei umfasst der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit folgende Aufgaben:
- Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
- Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII)
- Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)
Dementsprechend:
- beraten und fördern wir in den genannten Bereichen Gemeinden, vereine, Wohlfahrtsverbände und Initiativgruppen.
- beraten wir Eltern, Kinder und Jugendliche zu jugendrelevanten Themen
- entwickeln Projekte, helfen und unterstützen bei der Steuerung und dem Management dieser im Landkreis
- gestalten wir Prozesse um die Qualität der Jugendarbeit dauerhaft zu sichern und zu verbessern
- bieten wir Seminare und arbeiten in verschiedenen Gremien zusammen.
Ansprechpartner
Uta Przikopp
Jugendreferentin
Jugendamt
Zimmer: FNP, EG, 0.022