Allgemeine Informationen

Um Jugendlichen bedarfsgerechte Angebote im Landkreis machen zu können, wird die Jugendarbeit gefördert, ebenso Weitwerbildungen des entsprechenden Fachpersonals.

Dabei umfasst der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit folgende Aufgaben:

  • Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
  • Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII)
  • Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII)
  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII)

Dementsprechend:

  • beraten und fördern wir in den genannten Bereichen Gemeinden, vereine, Wohlfahrtsverbände und Initiativgruppen.
  • beraten wir Eltern, Kinder und Jugendliche zu jugendrelevanten Themen
  • entwickeln Projekte, helfen und unterstützen bei der Steuerung und dem Management dieser im Landkreis
  • gestalten wir Prozesse um die Qualität der Jugendarbeit dauerhaft zu sichern und zu verbessern
  • bieten wir Seminare und arbeiten in verschiedenen Gremien zusammen. 

Ansprechpartner

Uta Przikopp

Jugendreferentin

Jugendamt

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