Allgemeine Informationen

Die Jugendgerichtshilfe berät entsprechend dem Jugendgerichtsgesetzes ( JGG ), betreut und unterstützt Jugendliche von 14-18 Jahren und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Eltern von Jugendlichen können ebenfalls Rat und Unterstützung bei uns suchen.
Wir beraten vor, während und nach einem Strafverfahren, während der Haft bis zur Wiedereingliederung. Wir beurteilen das Verhalten des Jugendlichen vor und seit der Tat, beurteilen wie seine Bemühungen, das Leben, seine Schule oder die Arbeit bzw. die Freizeit zu regeln ist. Wir geben Empfehlungen zum Abschluss des Verfahrens und Empfehlungen zu Auflagen. Wir nehmen an Gerichtsverhandlungen teil und haben den Auftrag zwischen den Jugendlichen, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft sowie den Eltern zu vermitteln.

Wir klären über den Ablauf des Gerichtsverfahrens und der Verhandlung auf. Wir sind keine Anwälte, Richter oder Ermittler!

Ansprechpartner

Andrea Helfer-Thiemecke

Sachbearbeiterin Jugendhilfe im Strafverfahren (Torgau)

Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst

Eike Räumschüssel

Sachbearbeiterin Jugendhilfe im Strafverfahren (Oschatz)

Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst