Allgemeine Informationen
Ziel der Jugendhilfeplanung ist es, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den vorhandenen Bedarf zu ermitteln, um so passgenaue Angebote vorzuhalten bzw. zu schaffen. Dabei sollen positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien erhalten bleiben oder geschaffen werden.
Die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – dem Jugendamt.
Zum Planungskonzept gehören drei Teilpläne: „Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit und der Kindertagesstättenbedarfsplan“.
Jugendhilfeplanung ist ein kontinuierlicher Vermittlungsprozess zwischen Fachleuten, Betroffenen, Beteiligten, politischen Gremien und Planern. Um den gesellschaftlichen Auftrag erfüllen zu können, muss die Jugendhilfe sensibel auf neue soziale Problemstellungen reagieren und neue Lösungswege entwickeln.
Für die Koordinierung der Jugendhilfeplanung gibt es im Landkreis Nordsachsen den Jugendhilfeausschuss des Kreistages.
Ansprechpartner
Teilhabe- und Demenzkoordinatorin
Stabsstelle Soziale Vielfalt
Zimmer: 1. OG, 1.064